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Keine Überkreuzflüge in Richtung Zuschauersektor, außer bei spezieller Genehmigung durch den Direktor der Veranstaltung.
Keine Überflüge des Zuschauersektors, außer bei spezieller Genehmigung durch den Direktor der Veranstaltung.
Mindestflughöhen sind außer in Frankreich nicht festgelegt, werden aber durch die Veranstalter in der Regel auf 50m für horizontale, gerade Vorbeiflüge und 100m während Manövern festgelegt.
Minimale horizontale Distanzen zum Zuschauerbereich:
15m von Flugzeugen die sich auf Rollwegen bewegen
65m von Flugzeugen die sich nicht auf Rollwegen und ohne Aufsicht bewegen, vertikal landenden und startenden Flugzeugen und Hubschraubern, sowie zu jeder Startbahn, die von leichten Flugzeugen und Hubschraubern mit weniger als 100 kn Start- oder Landegeschwindigkeit benutzt wird.
100m zur Startbahn, die von Flugzeugen mit mehr als 100 kn Start- oder Landegeschwindigkeit benutzt wird, sowie für leichte Flugzeuge im Flug und Hubschrauber im Vorbeiflug oder mit Lasten am Haken
230m für Flugzeuge bei Flugmanövern deren Bewegungsrichtung nicht auf den Zuschauersektor gerichtet ist oder bei Flugmanövern unter 300kn deren Bewegungsrichtung auf den Zuschauersektor gerichtet ist.
450m für Flugzeuge bei Flugmanövern über 300kn deren Bewegungsrichtung auf den Zuschauersektor gerichtet ist.
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