Untersuchungsausschuss
betreffend
Beschaffung von Kampfflugzeugen

PROTOKOLL
(verfasst vom Stenographenbüro)

18.04.2007; 15:34 - 17:46; Anna-Maria Frühstück-Wolf; BT4

Obmann Dr. Peter Pilz nimmt – um 15.34 Uhr – die unterbrochene Sitzung wieder auf und ersucht darum, als nächste Auskunftsperson Frau Frühstück-Wolf in den Saal zu bitten.

(Die Auskunftsperson Anna-Maria Frühstück-Wolf wird – begleitet von ihrer Vertrauensperson Dr. Hanno Zanier – von einem Bediensteten der Parlamentsdirektion in den Sitzungssaal geleitet.)

Der Obmann dankt Frau Anna-Maria Frühstück-Wolf für deren Erscheinen als Auskunftsperson, erinnert diese an die Wahrheitspflicht und die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage – eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss werde gemäß § 288 Abs. 3 Strafgesetzbuch wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft – und ersucht um Bekanntgabe der Personalien.

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Mein Name: Anna Maria Frühstück-Wolf; Geburtsdatum: 20. Mai 1953; Anschrift: 2700 Wiener Neustadt; Beruf: Steuerberater.

Obmann Dr. Peter Pilz: Waren Sie im Untersuchungszeitraum allenfalls zeitweise öffentlich Bedienstete? (Die Auskunftsperson verneint dies.)

Auf die Aussageverweigerungsgründe nach § 7 der Verfahrensordnung wurden Sie bereits in der schriftlichen Ladung hingewiesen. Sollte auf eine konkrete Frage Ihrer Meinung nach einer dieser Gründe schlagend werden, wenden Sie sich bitte an den Verfahrensanwalt Herrn Dr. Strasser oder an mich, und wir besprechen dann die weitere Vorgangsweise.

Vor Eingang in die Befragung haben Sie nach der Verfahrensordnung die Möglichkeit, eine persönliche Erklärung zum Beweisthema abzugeben? Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen? (Die Auskunftsperson bejaht dies.)

Obmann Dr. Peter Pilz ersucht vorher noch die Vertrauensperson um Bekanntgabe der Personalien.

Vertrauensperson Dr. Hanno Zanier: Name: Dr. Hanno Zanier; Geburtsdatum: 4.12.1964; Anschrift: 1010 Wien; Beruf: Rechtsanwalt.

Obmann Dr. Peter Pilz: Ich frage die Mitglieder dieses Ausschusses, ob jemand der Ansicht ist, dass Herr Zanier als Vertrauensperson auszuschließen sei, weil er entweder voraussichtlich selbst als Auskunftsperson geladen wird oder die Auskunftsperson bei der Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflussen könnte. – Das ist nicht der Fall.

Ich setze mit der Belehrung der Vertrauensperson fort. Ich habe auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Beweisaussage als Beteiligter zu erinnern. Den Inhalt der Belehrung über die Strafdrohung bei einer vorsätzlich falschen Aussage haben Sie bereits bei der Auskunftsperson mitgehört. Diese Belehrung wird auch im Amtlichen Protokoll festgehalten. Strafrechtliche Folgen könnte daher zum Beispiel die Anstiftung zur falschen Beweisaussage haben.

Ihre Aufgabe ist die Beratung der Auskunftsperson. Sie haben aber nicht das Recht, Erklärungen vor dem Ausschuss abzugeben oder an Stelle der Auskunftsperson zu antworten. Wenn Sie sich nicht daran halten, können Sie als Vertrauensperson ausgeschlossen werden. Sie können auch dann anwesend sein, wenn die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist.

Sollten Sie der Meinung sein, dass es zu Verletzungen der Verfahrensordnung oder zu Eingriffen in die Grund- oder Persönlichkeitsrechte der Auskunftspersonen kommt, haben Sie die Möglichkeit, sich an den Verfahrensanwalt zu wenden. Dieser wird dann, wenn er es für erforderlich hält, mich informieren.

Frau Frühstück-Wolf, Sie haben jetzt die Möglichkeit zur persönlichen Erklärung zum Beweisthema. – Bitte um diese Erklärung.

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Der Ladung zum gegenständlichen Untersuchungsausschuss kann ich keine Themen entnehmen, zu denen ich eine Aussage treffen könnte.

Zweitens: Sollte es Fragen geben zum Thema: Zahlung der 73 000 € zuzüglich Umsatzsteuer durch Herrn Steininger an die Firma Creativ Promotion GmbH & Co KG, erkläre ich, dass ich von meinem Recht der Verweigerung der Aussage nach § 7 Abs.1 Ziffern 1 und 5 Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse Gebrauch mache.

Obmann Dr. Peter Pilz: Ich mache Sie nur darauf aufmerksam, dass es keine generelle Entschlagungsmöglichkeit gibt. Wir werden so vorgehen, wie das im Ausschuss auch üblich ist und der Verfahrensordnung entspricht.

Wenn Sie bei einer konkreten Frage der Meinung sind, die Aussage begründet verweigern zu müssen, dann werden Sie sich an den Verfahrensanwalt oder an mich wenden. Wir werden das ganz konkret besprechen, was nicht heißt, dass es dann nicht auch weitere Fragen der Abgeordneten geben kann.

Meines Wissens beginnt Herr Kollege Darmann mit der Befragung. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Grüß Gott, Frau Frühstück-Wolf! Da sich alle meine Fragen wirklich konkret auf diese 87 600 € bezogen hätten – muss ich so formulieren –, nehme ich das einleitende Statement zur Kenntnis und habe vorerst keine Fragen.

Obmann Dr. Peter Pilz: Das ist Ihr gutes Recht, aber das hätten Sie nicht tun müssen. – Kollege Stadler, bitte.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Frau Frühstück-Wolf, ich zitiere aus einer OTS-Aussendung Ihres Gatten Erich Wolf vom 17. April, das heißt, von gestern. Hier wird wie folgt zitiert – es wird die Situation Ihrer Firma geschildert –:

„In dieser Situation wandte sich meine Frau an ihren Freund Erhard Steininger, der ihr mit einer Anzahlung für ein zu erstellendes Marketingkonzept aushalf.“ – Ende des Zitats.

Zunächst einmal sagt Ihr Gatte, dass Herr Steininger Ihr Freund sei. – Stimmt das? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!)

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Wie lange sind Sie schon mit Herrn Steininger befreundet? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Lange!) – Kann man das irgendwie eingrenzen? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein!) – Zehn Jahre, 15 Jahre, 20 Jahre, ein Jahr?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Fünf ...(Abg. Mag. Stadler: Fünf Jahre?) – Nein. 15 Jahre mindestens.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Mindestens 15 Jahre. Das heißt, Sie kennen Herrn Steininger recht gut? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!) – Kennen Sie auch seine Frau recht gut? – Pardon. Das war jetzt ein falscher Vorhalt. Kennen Sie auch seine Verwandtschaft recht gut, zum Beispiel seine Cousine, die Frau des Herrn Deutsch?

(Die Vertrauensperson spricht mit der Auskunftsperson.)

Unbeeinflusst, bitte. (Abg. Dr. Fekter: Aber er darf sie beraten!)

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Ich sagte nur: unbeeinflusst. (Abg. Dr. Fekter: Und ich habe gesagt, er darf sie beraten!)

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Darf ich fragen, zu welchem Themenbereich diese Frage gehört?

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Ganz einfach. Herr Steininger ist mit der Frau des Chefs des Abwehramtes verwandt, sie ist die Cousine. – Kennen Sie seine Cousine?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ich kenne die Frau des Herrn Deutsch (Abg. Mag. Stadler: Deutsch! Jawohl!), aber ich weiß nicht um die nähere verwandtschaftliche Beziehung zwischen ihr und dem Herrn Steiniger Bescheid.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Ich sage Ihnen auch gleich dazu: Herr Deutsch war dafür zuständig, dass ein Abkommen zwischen EADS und den Partnernationen und der Republik Österreich abgeschlossen und dann administriert wird über die Wahrung der Geheimhaltungsinteressen der Republik.

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Muss ich das wissen?

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Nein. Ich sage es Ihnen nur zur Aufklärung, damit Sie wissen, dass es mit dem Gegenstand zu tun hat, um Ihnen Sicherheit zu geben, dass Sie hier nicht über etwas reden müssen, was mit dem Gegenstand der Untersuchung nichts zu tun hat.

Haben Sie Ihren Mann darüber informiert, dass Sie von Herrn Steininger eine solche Anzahlung bekommen werden? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein!) – Sie haben ihn überhaupt ... (Vor der geöffneten Saaltür stehen einige Fotografen und Kameraleute.)

Obmann Dr. Peter Pilz: Entschuldigung, darf ich kurz unterbrechen: Wir haben auf Wunsch der Auskunftsperson vereinbart, dass keine Lichtbildaufnahmen angefertigt werden. Jedes Mal, wenn die Tür geöffneten wird, wird hereingefilmt und hereinfotografiert. Ich ersuche die Mitarbeiter der Parlamentsdirektion, dieses zu unterbinden!

Bitte fortzusetzen!

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Ich frage Sie jetzt noch einmal: Haben Sie Ihren Mann über diese Zahlung des Herrn Steininger an Ihre Firma informiert?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ich verweigere die Aussage.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Ich muss jetzt um das Formular bitten. Ich habe jetzt ein Problem. Wenn ich Ihnen jetzt diese Frage noch einmal vorhalte, muss ich Sie unter Hinweis auf die Verfahrensordnung ersuchen, dass Sie Ihre Weigerungsgründe glaubhaft machen.

Obmann Dr. Peter Pilz: Kollege Stadler, können Sie die Frage noch einmal wiederholen?

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Ich wiederhole sie noch einmal. (Unruhe im Saal.)

Obmann Dr. Peter Pilz: Ist es möglich, dass die Privatgespräche wieder so reduziert werden, dass wir einander verstehen?

Ich bitte, die Frage zu wiederholen.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Haben Sie Ihren Mann über die Zahlung des Herrn Steininger an Ihre Firma informiert?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ich verweigere die Aussage.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Gut. Ich bitte, die Frage noch einmal mitzuschreiben.

Obmann Dr. Peter Pilz: An diesem Punkt ist es sinnvoll, wenn Sie begründen und erklären, welchen Aussageverweigerungsgrund Sie hier anführen.

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ich habe soeben den Nachrichten entnommen, dass die Staatsanwaltschaft die Verfolgung meines Mannes wegen Geschenkannahme aufgenommen hat. Und aus diesem Grund ist es zulässig, dass ich die Aussagen zu diesem Thema verweigere.

Obmann Dr. Peter Pilz: Richtig ist, damit wir das auf den Boden der Verfahrensordnung bringen, dass Sie sich auf § 7 Abs. 1 der Verfahrensordnung beziehen, wo es heißt:

„Die Aussage darf von einer Auskunftsperson verweigert werden: 1. über Fragen, deren Beantwortung die Privatsphäre der Auskunftsperson oder eines Angehörigen (...) betreffen oder für sie oder für einen Angehörigen die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung nach sich ziehen würde;“

Ist es richtig, dass Sie sich darauf beziehen? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!) – Dann unterbreche ich kurz die Sitzung und ersuche die Fraktionsführer und Fraktionsführerinnen, zum Verfahrensanwalt und zu mir zu einer Besprechung zu kommen.

15.46

*****

(Die Sitzung wird um 15.46 Uhr unterbrochen und um 15.48 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

Obmann Dr. Peter Pilz: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe bekannt, dass von den Mitgliedern des Organisationskomitees, wie wir in dieser Zusammensetzung heißen, niemand meiner Ansicht widersprochen hat, dass die Verweigerung der Aussage auf diese Frage auf Basis der Verfahrensordnung berechtigt ist.

Herr Kollege Stadler, ich bitte um weitere Fragen.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Damit muss ich zu einem anderen Thema überspringen. Vor einer Woche haben wir in Vorbereitung der heutigen Sitzung, als klar war, dass Sie geladen werden, auf Ihrer Homepage Ihre Präsentation angeschaut. Da ist uns aufgefallen, dass Sie bei Ihrer Werbeagentur GGU Folgendes anbieten:

Ich beseitige jeden Gewinn (steuerpflichtigen Gewinn), nötigenfalls durch mein Honorar.

Diese Aussage ist jetzt weg.

Die Frage lautet: Haben Sie eine derartige Serviceleistung auch im Zusammenhang mit dem Umfeld der Eurofighter-Beschaffung erbracht?

(Die Vertrauensperson spricht mit Verfahrensanwalt Dr. Strasser.)

Obmann Dr. Peter Pilz: Es darf kurz besprochen werden.

Ich bitte Kollegen Stadler, die Frage noch einmal zu stellen.

Verfahrensanwalt Dr. Gottfried Strasser: Herr Abgeordneter Stadler soll dazu sagen, zu welchem Beweisthema.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Ich leite die Frage auch gerne noch einmal ein. Wir haben, als klar war, dass Sie in diesen Ausschuss geladen werden würden, auf Ihrer Homepage nachgesehen und haben Ihre Werbeagentur GGU gefunden. Dort wird zitiert:

Ich beseitige jeden Gewinn (steuerpflichtigen Gewinn), nötigenfalls durch mein Honorar.

Die Frage in diesem Zusammenhang ist: Haben Sie so eine Serviceleistung – das ist jetzt übrigens nicht mehr auf der Homepage, das ist gelöscht worden – auch im Zusammenhang, im weitesten Sinne, mit der Anschaffung des Eurofighters für irgendjemanden erbracht?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Zunächst muss ich sagen, dass ich keine Homepage habe.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Darf ich fragen, ob das Ihre Homepage ist, oder ob das Ihre Werbeagentur ist?

(Ein Mitarbeiter des FPÖ-Klubs überreicht der Auskunftsperson einen Computer-Ausdruck.)

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Das sind nicht Sie?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Das bin ich, aber es ist nicht meine Agentur.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Das sind nicht Sie? Ist das Zitat …?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Das ist nicht meine Agentur.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Gut, aber Ihre Leistung wird hier angeboten. Vielleicht sind Sie etwas kommunikativer und klären uns auf, in welchem Zusammenhang dieses Angebot zu sehen ist.

(Die Auskunftsperson spricht mit ihrer Vertrauensperson.) – Ich muss jetzt wirklich darum ersuchen, dass die Auskunftsperson originäre Antworten gibt.

Obmann Dr. Peter Pilz: Wenn sich die Auskunftsperson beraten lassen will, dann ist es ihr gutes Recht.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Aber nicht umgekehrt, dass sofort bei jeder Frage der Anwalt die Antworten einflüstert.

Obmann Dr. Peter Pilz: Und auch nicht umgekehrt, dass Kollege Stadler mir erklärt, was die Vertrauensperson zu tun hat.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Du siehst es nur nicht, Herr Vorsitzender.

Obmann Dr. Peter Pilz: Sonst wirkt sich das auf die Betragensnote aus.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Ich weiß, ich muss das Risiko tragen.

Ich frage Sie noch einmal: Dieses Angebot, das Sie hier stellen, „ich beseitige jeden Gewinn, nötigenfalls durch mein Honorar“: Haben Sie so ein Leistungsangebot auch im Zusammenhang, und zwar im weitesten Sinne, mit der Anschaffung des Eurofighters für jemanden erbracht? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein!)

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Sehen Sie, wie rasch man zu einem Ergebnis kommen kann.

Nun noch eine letzte Frage. Ich zitiere Ihnen aus einer OTS-Aussendung, die die Zeitung „ÖSTERREICH“ am 10. April gemacht hat – Zitat –:

„ÖSTERREICH vorliegenden, bisher noch unbestätigten Hinweisen zufolge, hat Anna Maria Frühstück-Wolf, die Ehefrau von Airchief Erich Wolf, neben der Zahlung von 87.600 Euro zusätzlich vor der Typenentscheidung mehrere Wellness-Wochenenden und Aufenthalte bei Beautyfarmen von EADS bzw. deren Lobbyisten Steininger finanziert bekommen.“ – Zitatende.

Ich frage Sie zunächst: Hat es derartige Finanzierungen von Wellness-Wochenenden oder Aufenthalten in Beautyfarmen gegeben – entweder von Steininger oder von EADS? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein!)

Das heißt, weder Steininger noch EADS noch Eurofighter – Eurofighter stammt jetzt von mir, das stammt nicht aus dem Zitat –, auch Eurofighter oder andere verbundene Unternehmen haben Ihnen derartige Wochenenden bezahlt?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ich habe noch nie einen Wellness-Urlaub konsumiert.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Das heißt, das Zitat der Zeitung „ÖSTERREICH“ ist falsch? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!)

Obmann Dr. Peter Pilz: Können Sie uns schildern, wie die wirtschaftliche Situation der Firma „Creativ Promotion“ im Herbst 2002 war?

(Die Auskunftsperson spricht mit ihrer Vertrauensperson.)

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ich möchte mich auf den Entschlagungsgrund gemäß § 7 Abs. 1 Ziffer 5 berufen.

Obmann Dr. Peter Pilz: Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass das erstens meines Erachtens in keinem direkten Zusammenhang mit dem Strafverfahren steht und zweitens jederzeit im Firmenbuch öffentlich einsehbar ist. – Wollen Sie bei Ihrer Verweigerung der Aussage bleiben?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Aber Ziffer 5 betrifft meine Person und kein Strafverfahren.

Obmann Dr. Peter Pilz: Sie beziehen sich also damit auf das Geschäftsgeheimnis? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!) – Ich habe Sie darauf hingewiesen, dass recht präzise Angaben darüber etwa im Firmenbuch zu finden sind, ersuche aber den Verfahrensanwalt, Herrn Dr. Strasser, festzustellen, ob es sich hier um ein Geschäftsgeheimnis handeln könnte.

Verfahrensanwalt Dr. Gottfried Strasser: Ich schicke voraus, dass jede Berufung auf einen Aussageverweigerungsgrund die Darlegung einer spezifischen, konkretisierenden Relation zur jeweiligen Frage erfordert. Es muss also im Fall eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses erkennbar sein, welche Umstände vorliegen, die bei einer Beantwortung der Frage die Offenbarung geschützter Tatsachen bedeuten würden, also von Interna eines Unternehmens, die nur einem beschränkten Personenkreis zugänglich sind und die, insbesondere aus Wettbewerbsgründen, von der Kenntnisnahme Dritter oder Außenstehender auszuschließen sind. Handelt es sich um wirtschaftlich nicht mehr aktuelle Umstände aus der Vergangenheit, so ist darzutun und zu prüfen, ob und inwieweit aus diesen auch Rückschlüsse auf die Gegenwart möglich sind. Das ist die verfahrensrechtliche Grundlage der gegenwärtigen Fragesituation.

Obmann Dr. Peter Pilz: Um es Ihnen leichter zu machen, weil ich wahrscheinlich auf die Beantwortung der Frage bestehen werde, lese ich Ihnen aus einem Schreiben vom Herrn Ing. Herbert Lichnovsky vor. – Können Sie mir oder dem Ausschuss sagen, wer Herr Ing. Herbert Lichnovsky im Zusammenhang mit Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit ist oder war?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Herr Ing. Lichnovsky war von – ich weiß das Datum nicht genau; Sie haben es sicher in Ihrem historischen Firmenbuchauszug – 2000 bis Frühjahr 2003 Geschäftsführer der Gesellschaft Accutronic Akkumulatoren und Notstromaggregate Vertriebs GmbH, deren alleinige Gesellschafterin ich bin.

Obmann Dr. Peter Pilz: Ist Herr Lichnovsky auch für die Firma „Creativ Promotion“ tätig gewesen? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein!)

Ich lese Ihnen aus einem Schreiben vom 26. Februar 2003 vor mit dem Briefkopf der Firma „Creativ Promotion“, unterfertigt von Ing. Herbert Lichnovsky, an das Landesgericht Wiener Neustadt:

Betrifft: Stellungnahme zu Überschuldung. Es ist in der Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31. 12. 2001 insofern ein Fehler enthalten, als die langfristigen Verbindlichkeiten nicht gesondert ausgewiesen sind. Tatsächlich handelt es sich bei den ausgewiesenen Verbindlichkeiten von 1 491 904,26 Schilling nur um solche.

Die Verbindlichkeiten werden in kleinen Raten, aber kontinuierlich beglichen, worüber es Einvernehmen mit den Gläubigern gibt. Und jetzt kommt der Satz, der für meine weiteren Fragen von Bedeutung ist: Sollte die Begleichung der Raten aus dem laufenden Betrieb nicht möglich sein, haftet der Kommanditist Erich Wolf persönlich.

Das ist nicht unerheblich für weitere Fragen und weitere Feststellungen. Ist das richtig, dass für die Verbindlichkeiten der Creativ-Promotion im Herbst 2002 Generalmajor Erich Wolf als Kommanditist persönlich gehaftet hat?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Für zwei ganz bestimmte Verbindlichkeiten.

Obmann Dr. Peter Pilz: Für welche Verbindlichkeiten?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Das sind Verbindlichkeiten, die eine aus dem Jahre 1985, die andere 1990, so genau weiß ich das jetzt nicht.

Obmann Dr. Peter Pilz: Und wie hoch waren diese Verbindlichkeiten, für die Herr Wolf im Herbst 2002 gehaftet hat?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Das kann ich jetzt nicht beziffern.

Obmann Dr. Peter Pilz: Ich stelle aber Folgendes fest: Von der wirtschaftlichen Notlage der Firma Creativ-Promotion war nicht nur – und möglicherweise sogar in einem geringeren Maße – die Gesellschafterin und Geschäftsführerin, sondern in einem noch genau zu bezeichnenden Maße der Kommanditist, was ja aus der Rechtsform der Kommanditgesellschaft nicht automatisch hervorgeht, Generalmajor Erich Wolf haftbar.

Wenn man sich die weiteren Bilanzen der Firma anschaut, dann deutet die Entwicklung bei einem äußerst geringen Stand von Aktiva und plötzlich wieder wachsenden Passiva nicht in Richtung wirtschaftliche Gesundung. Das heißt, wenn meine Mitarbeiter und ich diese Zahlung vom Wiener Neustädter Gericht richtig lesen, befand sich Generalmajor Wolf im Herbst 2002 in einer wirtschaftlich bedenklichen Situation aufgrund seiner persönlichen Haftungen für die Verbindlichkeiten der Firma Creativ-Promotion. – Würden Sie dem zustimmen? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein!) – Warum nicht?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Mein Mann zahlt seit Jahren in monatlichen Raten diese Verbindlichkeiten, und diese Zahlungen sind vereinbart.

Obmann Dr. Peter Pilz: Das ist schon möglich, aber der entscheidende Punkt ist, dass – und das wird jetzt offensichtlich das Gericht prüfen müssen – es hier für diese Summe eine persönliche Haftung des Kommanditisten Generalmajor Wolf gibt und dass der Stand im Herbst 2002 war.

Jetzt möchte ich Ihnen etwas anderes vorhalten. Sie haben dem Redakteur Wolfgang Simonitsch von der „Kleinen Zeitung“ ein durchaus aufschlussreiches Interview gegeben. In diesem Interview gibt es diese Schlüsselformulierung: „Ich red’ mit dem Erhard.“ – Später hat es dann einen Widerruf gegeben und Sie haben erklärt, nein, das stimmt alles so nicht. Ich habe daraufhin Herrn Redakteur Simonitsch ersucht, einen Aktenvermerk über dieses Telefonat und was darauf gefolgt ist, anzufertigen, und ich werde Ihnen den jetzt vorhalten.

Anmerkungen von Wolfgang Simonitsch über die Hintergründe und das Telefonat mit Anna-Maria Frühstück-Wolf am Karfreitag, dem 6. April 2007, das zum Artikel „Ich red’ mit dem Erhard“ in der „Kleinen Zeitung“ geführt hat.

Ich zitiere: Zunächst war da eine APA-Meldung, wonach es eine Rechnung der Firma Wolf an den Waffenlobbyisten Steininger gegeben habe. Daher wählte ich am Karfreitag gegen 10.45 Uhr die Telefonnummer von Frau Frühstück-Wolf; da wird die Nummer angeführt. Ein Mädchen hebt ab, ruft dann die Mama. Diese erzählt zunächst, gerade von ihrem Sohn erfahren zu haben, dass da eine Meldung über sie und ihre Firma im Internet zu lesen sei. Dann erklärt sie zunächst zu der nachgefragten Summe über 87 600 €, „momentan gar nichts sagen“ zu können.

Doch der nachdrückliche Hinweis, sie sei doch die Geschäftsführerin der involvierten Firma Creativ-Promotion, bringt sie zum Reden. Frau Wolf spricht zunächst von einer „sehr komplizierten Sache, die so wirkt, als wäre Geld geflossen“. Dann erzählt sie weitschweifig – das Telefonat dauerte wohl gute zehn, 15 Minuten – davon, einen Herrn „Herbert Lichnovsky pro forma fürs Firmenbuch“ als Geschäftsführer der Creativ-Promotion bestellt zu haben, der dann mit Akkus zu handeln begonnen habe. Dieses Geschäft der – jetzt folgt eine Anmerkung des Autors: offenbar unter oder innerhalb der Creativ-Promotion angesiedelten – Accutronic hätte Wolfs Firma fast konkursreif gemacht. Lichnovsky habe gedroht, Konkurs anzumelden, „falls kein Geld kommt“.

Nach Frau Wolfs Darstellung hat damals „die Kommanditgesellschaft Schulden bei der GesmbH gehabt“. Anmerkung des Autors: Offenbar jener Firmenteil der Creativ-Promotion Werbe- und Sportveranstaltungsgesellschaft & Co KG, bei dem Wolf Kommanditist ist oder war. Ende der Anmerkung, weiter im Text:

Wegen Lichnovskys Drohung hat Frau Wolf nach ihren Angaben mit ihrem Mann Erich Wolf diskutiert, woher das fehlende Geld kommen soll. Daraufhin habe er diesen vielsagenden Satz: „Ich red’ mit dem Erhard“, gesagt.

Gefragt, ob ihr das nicht komisch vorgekommen sei, dass der Lobbyist Steininger kurz darauf gegen „irgendeine Rechung“ so viel Geld einfach überweist, sprach Frau Wolf von einem „De-facto-Darlehen“, das „irgendwann zurückgezahlt werden sollte“. So habe sie diese Transaktion jedenfalls verstanden.

Als ich über das Ganze auch noch mit ihrem Mann reden wollte, blockte Frühstück-Wolf plötzlich ab. Er sei heute nicht da, auf Urlaub, nicht erreichbar, erklärte sie. Auch seine ausdrücklich erbetene Handynummer gab sie nicht weiter.

Der Autor fügt abschließend noch Randbemerkungen an: Ich war ziemlich verblüfft über Frau Wolfs freimütige Erzählungen und habe über deren Inhalt ziemlich spontan meine Wiener Redaktionskollegen informiert. Kurz darauf habe ich auch meiner Frau beim Mittagessen und währenddessen auch bei einem Anruf von Werner Kogler, diesem Ausschussmitglied, von Frau Wolfs Erklärungen mit dem Kernsatz: „Ich red’ mit dem Erhard“, erzählt. – So weit dieser Aktenvermerk.

Frau Wolf, das betrifft natürlich genau den Bereich, für den Sie vorher bereits zu Recht einen Aussageverweigerungsgrund angeführt haben. Ich frage Sie trotzdem: Wollen Sie zu dieser Darstellung Stellung nehmen?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Von wann stammt der Aktenvermerk?

Obmann Dr. Peter Pilz: Der Aktenvermerk ist Ende letzter Woche erstellt und mir gemailt worden, also ist kurz nach Erscheinen dieses Artikels erstellt und mir gemailt worden.

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ich entschlage mich der Aussage.

Obmann Dr. Peter Pilz: Das ist in diesem Fall mit Sicherheit zur Kenntnis zu nehmen.

Ich frage Sie in diesem Zusammenhang noch etwas anderes: Sie kennen ja Herrn Steininger sehr gut. Wissen Sie, wann er in Pension gegangen ist? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein!) – Er ist kurz nach Abschluss seiner Tätigkeit für Eurofighter beziehungsweise EADS in Pension gegangen.

Können Sie dem Ausschuss erklären, warum Herr Steininger eine Anzahlung von 87 600 € für zukünftige Präsentationen auf Luftfahrtmessen in seiner Pension brauchen konnte?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Kennen Sie Herrn Steininger?

Obmann Dr. Peter Pilz: Herr Steininger hat über seinen Zustand als Pensionist im Ausschuss dankenswerterweise berichtet.

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ich kenne ihn als sehr aktiven und agilen Mann, der nicht die Absicht hat, sich wirklich zur Ruhe zu setzen, und der eben immer noch Pläne für die Zukunft hat.

Obmann Dr. Peter Pilz: Herr Steininger hat dem Ausschuss genau erklärt, dass er diese Tätigkeit schon länger nicht mehr ausübt, auch nicht mehr vorhat, sie auszuüben, und er hat das unter Wahrheitspflicht – das war eine seiner wenigen Aussagen – hier zu Protokoll gegeben. Ich halte das nur fest.

Wollen Sie sich dazu äußern, warum Ihre Firma für einen kurz vor der Pensionierung stehenden Rüstungslobbyisten, möglicherweise für die Zeit dessen wohlverdienter Pension, einen sehr teuren Beratungsvertrag für seine dann nicht mehr geplante Tätigkeit angenommen hat?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Von welcher Tätigkeit sprechen Sie jetzt?

Obmann Dr. Peter Pilz: Wenn ein Pensionist dem Ausschuss erklärt, dass er nicht mehr vorhat, in der Branche oder sonstwie zu arbeiten, dann heißt das für uns, dass er keine Tätigkeiten in dieser Branche mehr plant und – jetzt greife ich dem Ganzen voraus – wahrscheinlich beruflich für diese Beratungen keine Verwendung mehr hat.

Sie könnten ja diese Leistung, so das jemals geplant gewesen wäre, nicht einmal mehr erbringen, weil an seinen beiden Aufenthaltsorten in Österreich und in Thailand braucht Herr Steininger unseres Wissens sicherlich keine Betreuung für Luftfahrtmessen.

Wollen Sie diese Frage beantworten? Ich bin gerne bereit, sie in kurzer Form noch einmal zu wiederholen. Aber sie steht natürlich im Zusammenhang mit dem, wo Sie schon vorher Stellung genommen haben.

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ich möchte diese Frage nicht beantworten.

Obmann Dr. Peter Pilz: Und Sie beziehen sich auf die bereits genannten Aussageverweigerungsgründe. (Anna-Maria Frühstück-Wolf nickt.)

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Frau Frühstück-Wolf, Sie sind ausgebildete Steuerberaterin? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!) – Die Konstruktion der KG hat den Vorteil, dass die Einkommensteuer, die Ihr Gatte als Bediensteter als Lohnsteuer abführt, mit den Verlusten gegengerechnet werden kann und man das vom Finanzamt zurückfordern kann. Jetzt weist diese Firma erhebliche Verluste über mehrere Jahre aus. Damit ergibt sich ein erheblicher Steuervorteil, auch für den Airchief. Hat die Finanz diese Vorgänge bereits geprüft?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ich möchte sagen, dass für einen Kommanditisten die Verluste nur bis zur Höhe seiner Einlage ausgleichbar sind und steuerlich geltend zu machen sind. Und die Einlage sind 400 000 S.

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Aber meine Frage war, ob die Finanz das schon geprüft hat und ob das schon vom zuständigen Finanzamt akzeptiert worden ist.

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Es hat eine Betriebsprüfung gegeben. Ich weiß aber das Datum nicht mehr genau.

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Und die ist abgeschlossen? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!) – Ist damals Liebhaberei ins Gespräch gekommen, weil diese Firma fast nie in der Gewinnzone war, sondern immer nur Verluste ausgewiesen hat? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein!) – Das heißt, die Wahl der KG war nicht steuerlich motiviert?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Das ist richtig.

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Die KG ist bereits relativ lange vor dem Beschaffungsvorgang gegründet worden. – Hat die schon bestanden, als Sie den Airchief kennengelernt haben? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!)

Die Accutronic ist dort die geschäftsführende GesmbH. Wie kann es sein, dass eine geschäftsführende GesmbH Schulden bei der KG hat? Normalerweise ist es doch umgekehrt, dass die Geschäftsführer eine Entlohnung von der KG für die Geschäftsführungstätigkeit bekommen?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja, aber in diesem Fall ist die Geschäftstätigkeit von der Kommanditgesellschaft auf die Geschäftsführungsgesellschaft übertragen worden.

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Ihr Gatte hat uns hier im Ausschuss erläutert, dass er bereits im Jahr 2000 jegliche operative Tätigkeit für diese Unternehmen zurückgelegt hat und das auch dem Verteidigungsressort gemeldet hat. – Können Sie das bestätigen? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!) – Wie muss man sich das dann vorstellen, weil nach wie vor ist das Unternehmen im Firmenbuch eingetragen und firmiert noch als Unternehmen vom Airchief? Warum hat man hier nicht Liquidationsbemühungen angestrebt?

Ich kann es präzisieren: Nachdem er ohnehin privat voll dafür haftet, hätte man ja das ganze Minus ganz normal ins Privatvermögen überführen können, und dann wäre die Firma gelöscht worden. Die Haftungssituation hätte sich ja dadurch nicht geändert, billiger wäre es geworden.

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Das ist grundsätzlich richtig, aber mein Mann weiß noch nicht, was die Pension bringt. Und die Errichtung einer Gesellschaft kostet Geld, und so läuft sie weiter.

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Die jetzigen Aktivitäten der beiden Unternehmen, sowohl der Accutronic als auch der Creativ, würde ich als dürftig bezeichnen. – Ist das so? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!) – Ab wann ist sozusagen die Aktivität besonders eingeschränkt worden? Ab wann war man eigentlich nicht mehr wirklich unternehmerisch tätig? Ab wann sind die Geschäfte schlecht gegangen?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ab 2002. Und dann hat man die Verbindlichkeiten der Accutronic beglichen und den Betrieb eingestellt, Gewerbeschein zurückgelegt, alles.

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Ah so, bezüglich der Gewerbebehörde ist das Unternehmen auch stillgelegt, es besteht nur mehr der Mantel, und die bestehenden Verbindlichkeiten werden abgestottert. (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!) – Sind Sie bei dieser Abstotterung auch involviert? Sie haben ja jetzt ein Dienstverhältnis und ein Einkommen wahrscheinlich.

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ich habe kein Dienstverhältnis.

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sie sind freiberuflich für diese GGU tätig? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein!) – Was haben Sie dann für einen Zusammenhang mit dieser ominösen Homepage, auf der Sie persönlich dargestellt werden, Ihre Kompetenz beschrieben wird und Ihr Dienstleistungsangebot präsentiert wird? Anna-Maria Frühstück-Wolf: Die GGU ist eine Klientin von mir. Das ist eine kleine Werbeagentur, die mit „Creativ Promotion“ oder was immer überhaupt nichts zu tun hat. Und die Gesellschafterin war der Meinung, es ist nett, das Drumherum der Gesellschaft auf der Homepage zu präsentieren. Und er hat gesagt, der Spruch war ein Gag.

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Bezüglich des Auftrages, der ja immer noch nicht erfüllt ist: Ihnen als Steuerberaterin muss doch bewusst sein, dass die Leistungserfüllung inzwischen verjährt ist. Auf Grund der Verjährung müssen Sie eigentlich gar kein Konzept mehr erbringen.

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ich sehe das nicht so.

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Ist ein Zeitpunkt ausverhandelt worden, bis wann in etwa die Leistungserfüllung zu erbringen ist?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Es wurde kein Zeitraum vereinbart.

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Ich habe noch eine Frage, die mir auf der Zunge brennt, aber ich weiß nicht, ob Sie sie beantworten.

Die Rechnung, die Sie zu diesem besagten Projekt gestellt haben, beginnt in der Leistungsbeschreibung mit „Anzahlung“. Eine Anzahlung ist immer etwas, wo noch etwas folgt. – Wollen Sie dazu Auskunft geben?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Es kommt auch vor, dass die Anzahlung den gesamten Wert der Leistung ausmacht.

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Ich habe jetzt keine weitere Frage mehr.

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Die Kollegin Fekter hat einige Dinge sehr schön herausgearbeitet, und ich möchte anknüpfen dort, wo vom „Steuervorteil“ des Airchief, wie sie es genannt hat, die Rede war. So war die Formulierung! Und Sie haben das bis zu einer gewissen Höhe bestätigt.

Wie würden Sie es jetzt dem Ausschuss erklären, wie es möglich ist, dass jetzt Herr Erich Wolf erklären kann, er habe erst in den letzten Tagen von diesem Geldfluss Kenntnis erlangt, obwohl er laufend in den Genuss von einem Steuervorteil gekommen ist. Wie passt denn das zusammen? Der Erich Wolf wird doch in seine Steuerangelegenheiten hin und wieder einen Blick hineingeworfen haben.

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Die Gesellschaft wurde 1985 oder 1986 gegründet. Die Kommanditeinlage betrug 400 000 S und ist lange verbraucht. Und Steuererklärungen mit Verlustverrechnungen gibt es schon seit Jahren nicht mehr.

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Das war aber keine Antwort auf meine Frage. – Ich wollte Sie fragen, wie es zusammenpasst, dass Herr Erich Wolf in den letzten Tagen behauptet, er habe erst jetzt von dem Geldfluss von Steininger an die Firma „Creativ Promotion“ Kenntnis erlangt, und dass er umgekehrt aber Begünstigter durch Steuern Jahr für Jahr ist.

Haben Sie mit Ihrem Gatten nie über Steuerangelegenheiten gesprochen, mit dem Kommanditisten und Prokuristen Ihrer Firma?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Es gab keine steuerlichen Auswirkungen.

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Hat der Geschäftsführer von dieser Anzahlung Kenntnis gehabt, die an die Firma, wo er Geschäftsführer war, geflossen ist? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein!) – Das heißt, weder der Geschäftsführer noch der Prokurist noch der Kommanditist hatte Kenntnis von diesem Geldfluss? – Das wollen Sie uns sozusagen weismachen? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!)

Zurück zu dem Artikel in der „Kleinen Zeitung“. Es sind da meiner Überzeugung nach drei ganz wichtige Informationen drin enthalten: zuerst die Anzahlung für die Entwicklung eines Marketingkonzepts.

Wie ist das eigentlich geschehen? – Da war von Darlehen überhaupt keine Rede, und Sie haben dann tags darauf der „Austria Presseagentur“ gegenüber in einem Interview ausschließlich den Punkt „Ich red’ mit dem Erhard“ widerrufen.

Was hat Ihren Sinneswandel verursacht, dass Sie nach diesem Interview auch am nächsten Tag der „Austria Presseagentur“ gegenüber es nicht verändert haben und dann plötzlich auf die Idee eines Darlehens gekommen sind?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Diese Frage werde ich nicht beantworten.

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Sind Sie da beraten worden, um diese Variante darzustellen?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ich habe wenig Erfahrung mit Interviews. Und diese Situation war sehr verwirrend für mich, und wenn mich jemand auf diese Aussage festnageln möchte – Wahrheitspflicht habe ich hier!

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Um zum Thema „Verwirrung“ etwas zu sagen, also dem Satz „Ich red’ mit dem Erhard“, der ja in dieser Formulierung ja wohl nicht aus der Verwirrung geboren werden kann: Ich habe auch mit dem Herrn Wolfgang Simonitsch von der „Kleinen Zeitung“ am 7. April vormittag telefoniert, und der hat mir genauso, wie es gerade der Obmann vorgetragen hat, hundertprozentig bestätigt, dass diese Aussage von Ihnen gefallen ist.

Daher möchte ich Sie fragen: Wollen Sie nicht hier angesichts der Wahrheitspflicht vor dem Untersuchungsausschuss im österreichischen Nationalrat jetzt dazu Stellung nehmen? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein!)

Sagt Ihnen das etwas: ALPHA – ROMEO – TANGO?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Was ist das für eine Frage? Ich kann damit nichts anfangen.

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Könnte das die Bezeichnung von einer Veranstaltung sein? „50 Jahre Luftstreitkräfte“ – hilft Ihnen das ein bisserl weiter?

Obmann Dr. Peter Pilz: Kollege Kräuter, es ist einfacher, hier einen vollständigen Vorhalt zu machen.

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Es hat eine Veranstaltung mit dem Motto gegeben: „Was sagt die Kunst zu ‚50 Jahre Luftstreitkräfte’?“ Und „ALPHA – ROMEO –TANGO“ ist der Titel dieser Veranstaltung. Und ich wollte Sie fragen, in welcher Art und Weise Sie bei dieser Ausstellung beschäftigt waren. – Haben Sie da einen Auftrag gehabt?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ich war dort nicht beschäftigt.

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Aber diese Veranstaltung ist Ihnen bekannt? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!) – War Ihre Firma da beschäftigt? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein!) – War Ihr Ehegatte bei dieser Veranstaltung beschäftigt? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein!) – Waren Sie bei dieser Veranstaltung dabei?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ich habe es mir angeschaut.

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Wer hat das eigentlich veranstaltet? Denn: Sie kommen ja aus diesem Metier, haben da ja viele Jahre Erfahrung, haben Luftshows organisiert, die Firma Ihres Gatten und auch Sie selbst. Wer war da der Veranstalter? Wer hat das betreut?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Das weiß ich nicht.

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Haben Sie sich nicht dafür interessiert – wenn Sie selbst schon dort sind und dort alle Leute kennen und viele Jahre solche Dinge veranstaltet haben –, wer hier der Veranstalter war?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Hat mich nicht interessiert.

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Könnte das jemand aus Ihrem Familienkreis gewesen sein, eine Tochter beispielsweise, die da als Veranstalterin oder in Form einer Firma aufgetreten ist? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein!) – Weiß Ihr Gatte Bescheid über diese Veranstaltung? Weiß er, wer dort als Veranstalter aufgetreten ist?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Diese Frage müssen Sie ihm stellen.

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Das tu ich dann nachher.

Abgeordnete Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Um das mit der GGU noch zu klären: Ist es richtig, dass es sich hiebei um die „GGU & Partner Werbeagentur Gramsel-Gröbl GmbH“ handelt? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!) – Ist es richtig, dass einer der Gesellschafter dieser GmbH die „Ute Gröbl Privatstiftung“ ist?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Diese Information können Sie dem Firmenbuch entnehmen. Ich sage dazu nichts.

Abgeordnete Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Dann halte ich Ihnen weiter vor, dass das nicht nur ein Klient von Ihnen ist, sondern dass Sie im Stiftungsvorstand dieser Privatstiftung sitzen. – Ist das richtig? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!)

Dann nur mehr, damit wir geklärt haben, dass das nicht nur irgendein Klientenverhältnis ist, sondern dass Sie da sehr wohl auch in einer bestimmten Funktion tätig waren: Das heißt also, dieses Zitat ist Ihnen direkt zurechenbar!

Kommen wir aber zurück zur „Creativ Promotion GmbH & Co KG“. – Welche Funktion genau hatte Ihr Mann im Jahr 2002 in dieser GmbH & Co KG, außer dass er Kommanditist war?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Er war im Firmenbuch als Prokurist eingetragen.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Weil er im Firmenbuch als Prokurist eingetragen war, hat er, nehme ich an, auch Prokura ausgeübt? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein!) – Warum war er dann seit 1989 als Prokurist eingetragen?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Weil nie jemand daran gedacht hat, diese Eintragung zu löschen.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Ist es daher richtig anzunehmen, dass Ihr Gatte den Jahresabschluss 2002 unterfertigt hat? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein!) – Wer hat denn den Jahresabschluss 2002 unterfertigt?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Das weiß ich jetzt nicht.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Hat er den Jahresabschluss 2003 unterfertigt? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein!) – Ist ihm als Prokuristen beziehungsweise Kommanditisten der Jahresabschluss 2002 oder der Jahresabschluss 2003 zur Kenntnis gebracht worden? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein!) – Das heißt, der Jahresabschluss 2002 und der Jahresabschluss 2003 – und ich nehme an, es gilt Gleiches auch für den Jahresabschluss 2004 und die der Folgejahre – wurden ohne jedes Mitwirken Ihres Gatten erstellt?

(Die Auskunftsperson spricht mit ihrer Vertrauensperson.)

Beratung ist das eine, wenn die Auskunftsperson eine Frage hat, aber auf jede Frage gleich eine kostenlose anwaltliche Antwortberatung zu liefern, steht im Widerspruch zur Verfahrensordnung.

Obmann Dr. Peter Pilz: Dann werde ich mich da kurz einmischen. Dem Firmenbuch ist zu entnehmen, dass die Bilanzen 2002 und 2003 von Frau Frühstück-Wolf unterschrieben worden sind.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Die zweite Frage war daher, ob sie ihm zur Kenntnis gelangt sind? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein!) – Auch nicht für seine eigene Steuererklärung?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Es gibt in diesen Jahren keine Steuererklärungen.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Die Ihres Gatten.

Die Zahlung, die Herr Steininger geleistet hat, schildert er in der jüngsten Ausgabe des „profil“ vom 16. April 2007 in einem dort abgelichteten Faksimile, das er aus Thailand über seinen Anwalt an die Zeitschrift „profil“ geschickt hat, in der Weise, dass die Zahlung an die „Creativ Promotion Werbe- und Sportveranstaltungsgesellschaft m.b.H. & CO KG“ geleistet wurde, um einen Engpass bei Accutronic zu finanzieren. – Ist diese Darstellung des Herrn Steininger richtig? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!)

Ist die Darstellung, die Ihr Mann in der APA getätigt hat, dass diese Zahlung sofort im Jahresabschluss 2002 sichtbar gemacht wurde, richtig? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!) – Woher hat Ihr Mann die Information, dass das im Jahr 2002 im Jahresabschluss sofort ausgewiesen worden sei, wenn Sie ihn darüber nicht informiert haben?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Können Sie diese Frage noch einmal stellen?

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Woher hat Ihr Gatte die Information, auf die ich mich beziehe, in seiner OTS-Aussendung jüngsten Datums – ich kann sie Ihnen auch vorlegen, wenn Sie wollen –, in der er darauf hinweist, dass die Anzahlung des Herrn Steininger im Dezember 2002 ordnungsgemäß als Anzahlung in jeder Jahresbilanz seit 2002 ausgewiesen worden sei? Woher kann er das wissen, wenn Sie ihn darüber nicht informiert haben?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nach Bekanntwerden dieser Zahlung am 6. April habe ich ihn natürlich informiert.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Da haben Sie ihm erst die Jahresabschlüsse vorgelegt?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Er könnte Sie nicht lesen! Ich habe ihn informiert, wie das ausgewiesen ist.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Das heißt, er bezieht sich hier ausschließlich auf eine Information Ihrerseits, er hat die Jahresabschlüsse auch jetzt nicht gesehen? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein!)

Ich komme noch zu einer anderen Frage, und die bezieht sich auf den Militärattaché Österreichs in der Schweiz.

Sind Sie mit dem Herrn Brigadier oder Generalleutnant – ich kenne mich bei dem Grad nicht so aus –, jedenfalls dem hohen Offizier Frühstück irgendwie verwandt? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein!) – Waren Sie verwandt mit ihm? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein!) – War das auch nicht Ihr früherer Ehegatte?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Das schon. (Heiterkeit.)

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Ach! Sagen Sie, wollen Sie mit mir einen Ratequiz veranstalten oder was? Heiraten ist üblicherweise Verwandtschaft!

Obmann Dr. Peter Pilz: Nein! Das ist aber ein Hinweis, dass in der FPÖ die genaueren familiären Abgrenzungen zwischen den möglichen Bezeichnungen nicht so bekannt sind.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Entschuldigung: Vor Gericht gilt Verheiratetsein als verwandt – und hier auch. Selbstverständlich!

Obmann Dr. Peter Pilz: Nein, Kollege Stadler, das ist mit Sicherheit nicht der Fall.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Wir haben herausgeholt, dass der Herr Brigadier – kennen Sie seinen aktuellen Dienstgrad, sonst müsste ich im Amtskalender nachschauen gehen? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Brigadier!) –, dass also der Herr Brigadier Frühstück Ihr früherer Ehegatte ist.

Haben Sie mit dem Herrn Attaché Frühstück im Zusammenhang mit der Ersatzbeschaffung eines Luftraumüberwachungsgerätes Kontakte gehabt? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein!)

Hat Ihr Mann mit Ihrem früheren Gatten im Zusammenhang mit einer derartigen Ersatzbeschaffung Kontakte gehabt?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Das kann ich nicht beantworten.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Da müssen wir ihn selbst fragen, da haben Sie völlig recht.

Haben Sie irgendwelche Wahrnehmungen gehabt, dass es hier zu einem Aktivwerden Ihres früheren Gemahls im Zusammenhang mit der Ersatzlösung für die Luftraumüberwachung kam?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Bitte um Wiederholung.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen gehabt, dass Ihr früherer Gemahl, der Herr Brigadier Frühstück, im Zusammenhang mit der Ersatzbeschaffung eines Luftraumüberwachungsgerätes in irgendeiner Form aktiv wurde? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein!) – Sie haben keinerlei Wahrnehmungen gehabt?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja, ich hatte keinerlei Wahrnehmungen.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Eine allerletzte Frage bezieht sich auf das Golfturnier, das vom Herrn Steininger gesponsert wurde. Haben Sie diesbezüglich Wahrnehmungen gehabt?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ich habe die Frage nicht verstanden.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Eine letzte Frage bezieht sich auf das vom Herrn Steininger gesponserte Golf-Turnier, das Ihr Mann veranstaltet hat. – Haben Sie davon eine Wahrnehmung gehabt?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Was heißt „Wahrnehmung“?

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Haben Sie irgendetwas dabei wahrgenommen oder bemerkt; das ist vielleicht eine gute Umschreibung.

Schauen Sie, wenn ich Sie jetzt sehe, dann nehme ich Sie wahr. Wenn ich Ihnen eine Frage stelle, dann nehme ich den Gehalt dieser Frage wahr.

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja, es gibt Golf-Turniere, die von Sponsoren gefördert werden, und zwar fast ausschließlich.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Hat Herr Steininger öfter Golf-Turniere Ihres Mannes gesponsert?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ich kann mich nicht erinnern.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Wissen Sie noch, wie hoch das Sponsoring war? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein!) – Ihr Mann wird zitiert in einer OTS-Aussendung, die von ihm selbst stammt, dass daran zwei Militärs teilgenommen hätten. – Haben Sie eine Erinnerung daran, wer der zweite Militär außer Ihrem Mann war?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ich habe keine Erinnerung daran, mir ist aber die Erinnerung gebracht worden.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Wer war das?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Der Herr Brigadier Frühstück.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Der Herr Brigadier Frühstück. Also, da hat man sich dann doch wieder getroffen!

Können wir davon ausgehen, dass Ihr Mann in seiner Funktion als Airchief durchaus auch gute dienstliche Kontakte zu Ihrem Ex-Gatten hatte, die ihn dazu veranlasst haben, ausgerechnet zu einem vom Herrn Steininger gesponserten Golf-Turnier zu kommen?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ich nehme an, Sie sind nicht Golfer.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Nein, man muss nicht jede zeitgeistige Entwicklung mitmachen.

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Und Sie waren noch nie bei einem Golf-Turnier?

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Ich weiß nicht, was meine Kenntnisse über Golf-Turniere ...

Obmann Dr. Peter Pilz: Kollege Stadler wird mit diesem Vorwurf leben müssen.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Und dieser „Makel“ wird mich auch nicht wirklich belasten.

Anna-Maria Frühstück-Wolf: An einem Golf-Turnier nehmen 80 bis 140 Leute teil, und die Kategorie der Sponsortätigkeit geht von Einladungsturnieren, wo der Sponsor Nenngelder und alles für alle Mitspieler bezahlt, bis zu einem schlichten Buffet. Dieses war ...

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Es waren 70 Teilnehmer, sagt Ihr Mann.

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ich weiß nicht, wie viele Teilnehmer es waren.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Aber es waren nur zwei Militärs, nämlich Ihr Mann und Ihr früherer Mann.

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Es war ein Turnier für die Mitglieder des Golfclubs Spillern. (Abg. Mag. Stadler: Ist ihr früherer Mann ..?), und in diesem Golfclub sind zufällig mein erster Mann und mein zweiter Mann Mitglied.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Das heißt, Ihr jetziger Mann kennt Ihren früheren Mann schon seit vielen Jahren sehr gut – zumindest aus dem Golfklub, wenn nicht sogar dienstlich?

Obmann Dr. Peter Pilz: Ist das für die Typenentscheidung noch direkt relevant?

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Ja, nämlich im Zusammenhang mit der Ersatzbeschaffung, weil da war er nämlich schon Airchief.

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ich höre immer Ersatzbeschaffung. – Was heißt das, bitte?

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Ich muss Ihnen das vielleicht konkreter vorhalten. Da EADS die Luftraumüberwachungsgeräte nicht zu dem ursprünglich – aus welchen Gründen auch immer – ins Auge gefassten Termin geliefert hat, musste eine so genannte Zwischenlösung gefunden werden. Bei dieser Zwischenlösung kamen dann Schweizer Flugzeuge zum Einsatz, und die sind nach wie vor im Einsatz. Die sind unter dem Kommando Ihres nunmehrigen Gatten. Bei dieser Ersatzbeschaffung hat Ihr Gatte als Airchief mitgewirkt.

Zu der Zeit war Ihr früherer Gatte – Golfpartner Ihres nunmehrigen Gatten – bereits Attaché in der Schweiz.

Daher meine Frage: Haben Sie eine Wahrnehmung darüber gehabt, dass Ihr früherer Gatte und Ihr jetziger Gatte in den jeweiligen militärischen Funktionen über diese Ersatzbeschaffung Gespräche geführt haben?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Mein erster Mann war zu diesem Zeitpunkt Attaché in Genf bei den Vereinten Nationen und hatte mit der Schweiz nichts zu tun.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Er war seinerzeit in Genf. Wie lange war er in Genf?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Das kann ich jetzt nicht genau sagen.

Obmann Dr. Peter Pilz: Kollege Stadler, wir haben das überprüft, das ist richtig. (Abg. Mag. Stadler: Gut!)

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Nur, um das abzuschließen: Sind weitere Militärs oder Mitarbeiter des Bundesministeriums für Landesverteidigung Ihres Kenntnisstandes nach Mitglied in jenem Golfklub?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ich kenne das Mitgliederverzeichnis nicht.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Sie wissen es nicht? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!) – Da müssen wir Ihren Mann fragen. Möglicherweise hat ja die 33-köpfige Bewertungskommission auch dort eine Diffundierung gefunden.

Ganz etwas anderes: Es liegt nicht nur die Rechnung, die offensichtlich Sie dem Herrn Steininger mit 18. Dezember 2002 ausgestellt haben, über besagte 87 600 € samt Anzahlung und Zweck für die Anzahlung vor. Ich beziehe mich jetzt auf einen P.S.K.-Überweisungsschein, mittels dessen zwei Tage später der Betrag genau so überwiesen wurde, allerdings noch mit dem Verweis 73 000 plus 20 Prozent Mehrwertsteuer. – Das ergibt die Summe.

Dann heißt es unter Verwendungszweck: Vertrag vom 18. 12. 2002. Laut Steininger Ausfüllung dieses – wie man einmal gesagt hat – Erlagscheines. Sagen Sie, beinhaltet dieser behauptete Vertrag oder diese Vereinbarung über den Verwendungszweck, der für die Anzahlung auf der Rechnung von zwei Tagen zuvor, vom 18. 12., angeführt ist, weitere Konkretisierungen?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Warum auf der Überweisung „Vertrag“ steht, weiß ich nicht.

Obmann Dr. Peter Pilz: Darf ich eine einfache Zwischenfrage stellen: Gibt es einen Vertrag?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Es gibt keinen schriftlichen Vertrag.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Genau, das wäre die nächste Frage gewesen: Es gibt offensichtlich das, was man „mündliche Vereinbarung“ nennt. – Ist das so? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!) – Und diese mündliche Vereinbarung beinhaltet welche Bestandteile? Mehr, als hier als Verwendungszweck für die Anzahlung angegeben ist? Hier heißt es:

Für die Entwicklung eines Marketingkonzepts und Planung der konkreten Umsetzung für den Auftritt auf einschlägigen Luftfahrtveranstaltungen (in- und außerhalb von Österreich). – Zitatende.

Beinhaltet diese mündliche Vereinbarung mehr als diesen Zweck, der da auf der Rechnung angegeben wurde?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Die mündliche Vereinbarung beinhaltet, dass Genaueres später festzulegen ist.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Das heißt, alles an weiteren Konkretisierungen wurde in die Zukunft verlegt. (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!) – Hat es bis heute noch jemals solche Konkretisierungsschritte – schriftlich oder mündlich – gegeben? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!)

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Da Herr Kollege Stadler einen falschen Vorhalt im Hinblick auf die Aussagen von Airchief Wolf gemacht hat, möchte ich das korrigieren. Ich zitiere aus dem Protokoll der 25. Sitzung vom 12. März 2007, Seite 148:

„Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Sie haben vorhin gerade gesagt, dass Sie in diese Eurofighter-Zwischenlösung nicht wirklich eingebunden waren. Stimmt das? Habe ich das richtig verstanden? Also diese Variante Zwischenlösung mit Eurofighter Typhoon zu bewerkstelligen.

Mag. Erich Wolf: Ich habe das erwähnt, das war Zuständigkeit der Zentralstelle beziehungsweise der Projektgruppe, im Ministerium angesiedelt, und daher war die Kenntnis nur am Rande, dass solche Vorgänge stattfinden.

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Hatten Sie einen Auftrag, sich um eine Zwischenlösung zu bemühen?

Mag. Erich Wolf: Nein, ich kann mich an keinen derartigen Auftrag erinnern.“

Ich möchte das bei Protokoll haben, weil Herr Kollege Stadler der Auskunftsperson vorgehalten hat, ihr Mann wäre für die Zwischenlösung zuständig gewesen. (Abg. Mag. Stadler: Das bezieht sich nicht auf die Aussage, sondern auf die Zuständigkeit! Und die hatte er!) – Gemäß Aussage hatte er diese Zuständigkeit nicht. Herr Kollege Stadler, seien Sie ein bisschen korrekter bei den Vorhaltungen, die Sie machen! (Abg. Mag. Stadler: Er hatte sie! Ist mir völlig wurscht, die Aussage! Er hatte die Zuständigkeit!)

Obmann Dr. Peter Pilz: Ist es möglich, dass sich ein Stadler-Fekter-Disput abzeichnet? (Abg. Mag. Dr. Fekter: Nein!) Dann würde ich nämlich zu den üblichen Maßnahmen greifen.

Bitte, Frau Kollegin Fekter.

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Frau Frühstück-Wolf, Sie haben uns erläutert und hier unter Wahrheitspflicht ausgesagt, dass Sie die Steuerberaterin in der Familie sind, dass Ihr Mann operativ nicht mehr tätig war, dass Sie ihn eigentlich mit all diesen Steuerdingen nicht belastet haben und er daher auch von diesen Vorgängen in keiner Weise – von Ihnen zumindest nicht – Kenntnis erlangt hat.

Wenn ich das jetzt glaube, dann frage ich Sie: Ist Ihnen bewusst, dass Ihre Vorgangsweise ihn aber in ziemliche Schwierigkeiten gebracht hat?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ich habe es erfahren.

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): An und für sich ist die Zahlung als solche ja nicht bestritten; auch die Höhe ist unstrittig; auch von wem das Geld gekommen ist, ist unstrittig; dass es in die „Creativ“ – nämlich in die Gesellschaft, in der laut Firmenbuch Ihr Mann noch immer firmiert – geflossen ist, ist unstrittig.

Dass es wirtschaftlich betrachtet dann der Accutronic zugute kam, weil man damit Schulden bezahlt hatte, ist, sage ich einmal, nachvollziehbar, aber die Schwierigkeit besteht ja darin, dass wir zu bewerten haben, warum Steininger so etwas tut. – Können Sie uns da die Motivation näher erläutern?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Es war wohl eine gewisse Sympathie.

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Auch wenn ich das für glaubwürdig erachte und Ihnen das glaube, Frau Frühstück, dann stellt sich für mich schon die Frage: Wenn mir ein Freund unter die Arme greifen will und mit Geld aushilft, dann wäre doch ein Darlehen die wesentlich günstigere Variante gewesen, weil dann wären nicht 20 Prozent Mehrwertsteuer angefallen, und ein Darlehen bekommt man wieder zurück, während man eine Anzahlung für eine Rechnung eher nicht zurückbekommt.

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nun, so selbstlos war wohl Herr Steininger auch nicht, und ihm hat diese Anzahlung vermutlich geholfen.

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Steuerlich abschreiben hätte er auch eine Darlehensvergabe können. Sie als Steuerberaterin müssten doch um die Wirkung von einem Darlehen und einer Rechnung wissen. Ihnen passiert doch die Verwechslung dieses Unterschiedes nicht!

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ich theoretisiere jetzt: Für einen Einnahmen-Ausgabenrechner ist eine Anzahlung im Moment der Zahlung eine Ausgabe, und ein Darlehen ist es nicht.

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Ich möchte da noch kurz fortsetzen: Am Tag nach dem berühmten „Ich-red’-mit-dem-Erhard“-Interview in der „Kleinen Zeitung“ haben Sie dann ja der „Austria Presse Agentur“ ein Interview gegeben, und da haben Sie ja eben über ein Darlehen gesprochen. Sie haben gesagt, man habe überlegt, wie man die Zahlungen abwickeln solle, etwa als Darlehen. Sie sagen da, Sie hätten das Geld Steininger noch nicht zurückgezahlt, werden dies aber tun, wenn es möglich sei. – Ist das richtig wiedergegeben von der „Austria Presse Agentur“?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Das kann ich heute nicht beurteilen.

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Haben Sie gegenüber der „Austria Presse Agentur“ einen Tag nach dem Interview in der „Kleinen Zeitung“ von einem Darlehen gesprochen, und wenn das möglich ist, werden Sie das dann zurückzahlen?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ich habe keine Aufnahme gemacht und ich weiß nicht, was ich denen gesagt habe, aber vielleicht haben auch die einen Aktenvermerk.

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Sie wissen es nicht mehr.

Herr Erich Wolf sagt eine Woche später in einer Radiosendung auf „Ö1“, nämlich in „Im Journal zu Gast“, dass seine Frau von einem Darlehen gesprochen haben soll, glaube er nicht.

Wie haben Sie sich da mit Herrn Erich Wolf in dieser Zeit beraten?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Diese Frage werde ich nicht beantworten.

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Haben Sie sich, was diese Frage Darlehen oder nicht betrifft, mit Ihrem Gatten Erich Wolf beraten?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ich habe mich mit meinem Mann nicht beraten.

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Also haben Sie auch jetzt mit Ihrem Mann nicht darüber gesprochen, ob das ein Darlehen war oder ein Auftrag? Halten Sie das für plausibel, Frau Frühstück-Wolf? – Seien Sie mir nicht böse!

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Bitte um Wiederholdung der Frage.

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Haben Sie sich mit Ihrem Ehegatten in der Woche zwischen 7. und 14. 4. über die Frage, sollen wir das als Darlehen darstellen oder als Anzahlung zu einem Auftrag, beraten? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein!)

Letzte Frage: Im morgigen „NEWS“ werden Sie sehen, dass Ihr Geschäftsführer von Ihnen Geld verlangt, denn er ist der Meinung, es stehe ihm zu. Sie haben ihm nämlich nichts ausbezahlt, mit dem Hinweis, es sei kein Geld da. Mittlerweile hat er ja Kenntnis, dass eben diese Anzahlung da ist. Daher wollte ich Sie fragen, ob Sie dem nachkommen werden, ob Sie der Forderung Ihres seinerzeitigen Geschäftsführers, der jetzt ja ausständige Bezahlungen fordern wird – er hatte ja keine Kenntnis von dem Geldfluss Steininger –, nachkommen werden.

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Vermutlich nicht.

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Ihr Geschäftsführer sagt, schon im September 2002 hat er gesagt, die Firma kommt in ein Liquiditätsproblem, man müsse jetzt etwas machen. – Wann hat er das zu Ihnen gesagt?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Im November 2002.

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Er sagt, im September 2002. – Können Sie sich erinnern?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: November.

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Was haben Sie darauf gesagt? Welche Lösungsüberlegung für dieses Liquiditätsproblem haben Sie sich da vorgestellt?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ich habe gesagt, ich werde mich darum kümmern.

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Haben Sie mit Ihrem Gatten über dieses Liquiditätsproblem gesprochen? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein!) – Obwohl der Geschäftsführer Ihnen das gesagt hat?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Es war ja meine Gesellschaft.

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Haben Sie nicht damit rechnen müssen, dass der Geschäftsführer auch mit dem Prokuristen und Kommanditisten über Liquiditätsprobleme sprechen wird?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Die Kommanditgesellschaft hatte damit gar nichts zu tun.

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Wieso konnten Sie sicher sein, dass der Geschäftsführer über die Liquiditätsprobleme Ihrer Firma, wo ja Ihr Gatte als Prokurist eingetragen ist, nur mit Ihnen spricht und nicht mit Ihrem Gatten.

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Sie haben das falsch verstanden. Die Liquiditätsproblematik ist in der GesmbH, und mit der hat mein Mann überhaupt nichts zu tun.

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Ich kann Ihnen nur zitieren, was Sie im morgigen „NEWS“ lesen werden:

Schon im September 2002 habe ich gesagt, die Firma kommt in eine Liquiditätsproblem. Wir müssen jetzt etwas machen. – Zitatende.

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Es wurden sämtliche Verbindlichkeiten der Accutronic beglichen, mit Ausnahme der Forderungen des Geschäftsführers und mit Ausnahme meiner Forderungen.

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Haben Sie sich gedacht, „Ich red’ mit dem Erhard“? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!)

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Gehe ich richtig in der Annahme, dass diese Anzahlung des Herrn Steininger an die Creativ Promotion GmbH & Co KG in den Verbindlichkeiten in der Bilanz ausgewiesen ist? Steckt dieser Betrag in den Verbindlichkeiten drinnen?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Wenn es nicht eine eigene Anzahlungsposition ...

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Nein, es taucht sonst nirgendwo eine Position ...

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein, es ist in den Verbindlichkeiten, ja.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): In den Verbindlichkeiten steckt sie drinnen. Ich nehme an der Nettobetrag, weil die Steuer ist, nehme ich an, abgeführt worden. – Ist das richtig? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!) – Wenn also in den Verbindlichkeiten dieser Betrag aufscheint – wollen wir einmal dahingestellt lassen, ob es sich dabei um Anzahlungen handelt oder um ein Darlehen; es spricht dann eher einiges dafür, dass es sich in Wirklichkeit um ein Darlehen handelt, aber das wollen wir einmal dahingestellt lassen – und ich gleichzeitig lese, dass Sie als Geschäftsführerin tätig waren – das geht aus der Anlage zur Bilanz, die Sie beim Firmenbuch eingereicht haben, hervor –, und Sie führen dann weiter aus, dass keine Überschuldung des Unternehmens vorliegt, weil Ihr Gatte Erich Wolf als Kommanditist der Gesellschaft für die gesamten langfristigen Verbindlichkeiten persönlich haftet, dann muss ich fragen:

Hat daher Ihr Gatte auch für die Verbindlichkeit gegenüber dem Herrn Steininger gehaftet? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein!) – Wieso nicht? Das ist eine langfristige Verbindlichkeit. Sie haben es ja in den Verbindlichkeiten in der Bilanz ausgewiesen und haben gesagt, dass deswegen keine Überschuldung vorliegt, weil Ihr Gatte dafür persönlich haftet.

Sie wissen, dass Sie beim Firmenbuch als Geschäftsführerin wahre Angaben machen müssen.

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ich habe diese Fragen schon beantwortet. Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Nein, die haben Sie noch nicht beantwortet! Sie haben mir beantwortet, dass es sich bei der Zahlung des Herrn Steininger um einen Betrag handelt, der in der Bilanz unter den Verbindlichkeiten auftaucht; das ist der einzige Ort, an dem der Betrag auch Platz hätte.

Die Verbindlichkeiten im Jahresabschluss 2005 betragen 122 795 €. (Unruhe im Sitzungssaal.)

Obmann Dr. Peter Pilz: Kann man bitte diese Mitarbeiterunterhaltungen einstellen?!

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Im Jahresabschluss 2004 betragen die Verbindlichkeiten 131 516 €. Bei diesen Verbindlichkeiten, bei einem negativen Eigenkapital von immerhin 115 000 € im Jahre 2004 beziehungsweise 112 000 € im Jahre 2005, wäre eindeutig eine Überschuldung vorhanden, die von Ihnen mit der Begründung in Abrede gestellt wird, dass Ihr Gatte Erich Wolf für die gesamten Verbindlichkeiten persönlich haftet.

Jetzt frage ich noch einmal: Ist daher die Annahme richtig, dass der Herr Gatte auch für die Verbindlichkeit gegenüber Herrn Steininger, die in diesen Verbindlichkeiten ausgewiesen ist, eine Haftung getragen hat?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Diese Frage beantworte ich nicht.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Jetzt muss ich Sie aber fragen: Warum nicht?

Denn das sind keine Geschäftsgeheimnisse mehr, das betrifft nicht einmal ein Strafverfahren, sondern das betrifft schlicht und einfach die Angaben beim Firmenbuch.

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ich habe hierzu jetzt keine Unterlagen da, und ich kann dazu nichts sagen.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Ich lege es Ihnen gerne vor. Schauen Sie, das ist das eine. Und dies – ich bitte, es auch vorzulegen – ist der Abschluss 2005.

(Der Auskunftsperson werden mehrere Schriftstücke vorgelegt.)

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Da steht wörtlich: Er haftet für die langfristigen Verbindlichkeiten.

Eine Anzahlung ist per se noch keine langfristige Verbindlichkeit.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Warum haben Sie es dann unter Verbindlichkeiten ausgewiesen?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Weil es in der Firmenbuchbilanz keine eigene Position dafür gibt.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Gut, wenn ich also davon ausgehe, dass eine Anzahlung von 78 000 € nicht als langfristige Verbindlichkeit zu werten ist und Sie eine Überschuldung von insgesamt 115 000 € respektive 112 000 € haben, dann haben Sie beim Firmenbuch unwahre Angaben gemacht, weil der überwiegende Teil der Verbindlichkeit dann angeblich nicht vom Haftungsumfang Ihres Gatten getragen war.

Obmann Dr. Peter Pilz: Kollege Stadler, darf ich kurz unterbrechen, damit wir den Punkt jetzt gleich klären können. Ich zitiere noch einmal aus dem Brief an das Landesgericht Wiener Neustadt vom 26. Feber 2003:

Es ist in der Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31. 12. 2001 insofern ein Fehler enthalten, als die langfristigen Verbindlichkeiten nicht gesondert ausgewiesen sind. Tatsächlich handelt es sich bei den ausgewiesenen Verbindlichkeiten von – und so weiter – nur um solche, dass es mit Stichtag 31. 12. 2001 ...

Es wäre zu klären, ob die dazukommende Verbindlichkeit als einzige keine langfristige Verbindlichkeit war.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Dann wäre aber Überschuldung anzunehmen, und dann wäre die Überschuldungsangabe falsch.

Obmann Dr. Peter Pilz: Genau das wäre der nächste Punkt.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Also eines von beiden ist falsch!

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Dazu kann ich jetzt nichts sagen.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Ich frage Sie so, dass Sie etwas dazu sagen können.

Sie bleiben also bei Ihrer Aussage, dass diese Anzahlung des Herrn Steininger von netto 73 000 € zwar in den Verbindlichkeiten aufscheint, aber nicht als langfristige Verbindlichkeit zu werten sei, obwohl sie keinerlei Rückzahlungsverpflichtung beinhaltet?

Sie haben gesagt, sie würde von Ihnen nicht als langfristige Verbindlichkeit gewertet. – Bleiben Sie dabei?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Sie haben mir soeben eine strafbare Handlung unterstellt. Dazu sage ich jetzt nichts.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Ich habe Ihnen gar nichts unterstellt. Ich habe nur einen Kommentar zu dem ... (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Doch!)

Obmann Dr. Peter Pilz: Entschuldigung, da mische ich mich jetzt kurz ein: Kollege Stadler hat eine Frage gestellt. Ich ersuche, diese Frage zu wiederholen, ohne jede Unterstellung, dann wird sie auch beantwortet werden können.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Bleiben Sie bei Ihrer Darstellung, dass es sich bei der Zahlung des Herrn Steininger in Höhe von netto 73 000 €, die in den Jahresabschlüssen 2004 und 2005 unter den Verbindlichkeiten beinhaltet sind, nicht um eine langfristige Verbindlichkeit handelt? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!) – Das heißt aber, dass dann nur noch die Differenz von etwas mehr als 50 000 € als langfristige Verbindlichkeit zu werten wäre, beziehungsweise dass bezogen auf das Jahr 2005 sogar noch ein geringerer Betrag von nicht einmal ganz 30 000 €, also nur diese Differenz, als langfristige Verbindlichkeit zu werten wäre?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Wenn Sie es so rechnen, ja. (Abg. Dr. Fekter: Das ist eh genau angeführt in den erläuternden Bemerkungen zur Bilanz!)

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Nein, das hat sie eben nicht. Das heißt, es bleibt ... (Abg. Dr. Fekter: Freilich, steht ja da! 51 000!)

Das heißt, dass die Angabe, dass keine Überschuldung vorliegt, weil Ihr Gatte für die langfristigen Verbindlichkeiten persönlich haftet, damit falsch ist. Denn es liegt Überschuldung vor, weil die Verbindlichkeiten, für die er keine Haftung trägt, deutlich überwiegen.

Ich möchte nur wissen, ob das unrichtig oder richtig ist.

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ich weiß das jetzt nicht.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Sie wissen es nicht. Als Steuerberaterin können Sie diesen Vorhalt, der für jeden Laien leicht begreifbar ist, nicht beantworten. (Ruf: Eine Unterstellung!)

Das ist keine Unterstellung, ich frage Sie nur als Steuerberaterin. Sie sind als Steuerberaterin tätig, damit haben Sie ein Fachwissen, und ich frage Sie jetzt zu einer Bilanz, zu einem Jahresabschluss, den Sie selbst eingereicht und selbst unterfertigt haben, ob die Angaben dann noch stimmen können, dass hier keine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts vorliege, wenn die langfristigen Verbindlichkeiten, für die Ihr Gatte die persönliche Haftung trägt, nur noch eine untergeordnete Bedeutung haben.

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ich kann mich jetzt nicht mehr konzentrieren. – Entschuldigen Sie!

Obmann Dr. Peter Pilz: Frau Frühstück-Wolf, wollen Sie eine Unterbrechung? Oder wollen Sie fortsetzen? – Dann würde ich kurz einmal in der Runde nachfragen, mit wie vielen Fragen noch ungefähr zu rechnen ist. – Was ist Ihnen lieber?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Wie viele Fragen es noch gibt.

Obmann Dr. Peter Pilz: Ich weiß (Abg. Mag. Gaßner: Eine kurze Frage!), Kollege Gaßner hat eine kurze Frage; Kollege Stadler hat noch eine kurze Frage; ich habe zwei oder drei, glaube ich, recht kurze Fragen.

Gibt es von Seiten der ÖVP noch Fragewünsche? (Abg. Dr. Fekter: Derzeit nicht! – Außer es ergibt sich noch etwas! – Abg. Mag. Kogler: Drei kurze Fragen!) Wenn auch Kollege Kogler drei kurze ankündigt, sind wir bereits im Gefahrenbereich.

Dann machen wir 5 Minuten Pause. Ist Ihnen das recht – oder brauchen Sie eine längere Pause?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Das ist recht, danke. (Abg. Dr. Fekter: Herr Vorsitzender, darf ich nur wissen, weil wir ja ab 17 Uhr den Landeshauptmann auf der Tagesordnung haben ...!)

Obmann Dr. Peter Pilz: Ich würde dann vorschlagen, dass ich wirklich keine einzige Wiederholung mehr zulasse und wir das schnellstmöglich fertig machen. Ja, und dann Haider! Aus diesem einfachen Grund: Ich halte es nicht für zumutbar, jetzt zu unterbrechen und Frau Frühstück-Wolf dann wieder warten zu lassen, bis die wirklich bemerkenswerten Äußerungen, die wir später zu gewärtigen haben, hinter uns liegen.

Die Sitzung ist unterbrochen.

17.08

*****

(Die Sitzung wird um 17.08 Uhr unterbrochen und um 17.19 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

Obmann Dr. Peter Pilz: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf. – Ich bitte, die Plätze einzunehmen und die Gespräche auch aus dem Grund zu beenden, weil ich der nächste Fragesteller bin. Darf ich ein letztes Mal, weil es noch immer nicht so klar ist, fragen: Diese 87 600 € waren die ein Darlehen oder waren die eine Anzahlung?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Die waren eine Anzahlung.

Obmann Dr. Peter Pilz: Die waren eine Anzahlung für eine zu erbringende Leistung? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!) – Können Sie ausschließen, dass es sich um ein Darlehen handelt? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!) – Okay, dann haben wir diesen Punkt einmal ganz klar zu Protokoll gegeben.

Beim Konto, auf das das Ganze überwiesen worden ist – ich habe da die Kontonummer, ich erspare mir jetzt, die vorzulesen –, wer war damals für dieses Konto zeichnungsberechtigt.

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Weiß ich nicht.

Obmann Dr. Peter Pilz: Können Sie ausschließen, dass Ihr Mann auf diesem Konto damals zeichnungsberechtigt war?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Kann ich nicht ausschließen.

Obmann Dr. Peter Pilz: Sie sind sicherlich dazu in der Lage, das zu überprüfen. Sind Sie bereit, dem Ausschuss im Nachhinein schriftlich mitzuteilen, wer damals zeichnungsberechtigt war? – Ich möchte jede neuerliche Ladung ersparen, denn das bringt ja nichts. (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!) – Dann erwarte ich hier eine schriftliche Mitteilung von Ihnen; das vereinfacht uns das Ganze.

Nächstes: War Ihnen damals, also im Herbst 2002 bekannt, dass Herr Steininger Lobbyist im Bereich militärisches Beschaffungswesen ist? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!) – War Ihnen damals bekannt, dass er damals für EADS beziehungsweise die Eurofighter GmbH gearbeitet hat? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!) – Kennen Sie Herrn Fred Plattner? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!) – Können Sie dem Ausschuss sagen, um wen es sich bei Herrn Fred Plattner handelt, also jetzt weniger persönlich, sondern was seine Geschäftstätigkeit ist?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Genau kann ich das nicht sagen. Ich glaube, er ist ein Geschäftspartner von Herrn Steininger.

Obmann Dr. Peter Pilz: Wissen Sie, ob er im Zusammenhang mit EADS tätig gewesen ist?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Das weiß ich nicht.

Obmann Dr. Peter Pilz: Haben Sie oder hat Ihr Mann jemals mit der Firma P &P Consulting, eine Firma des Herrn Plattner, wirtschaftlichen Kontakt gehabt?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Für mich kann ich das ausschließen; für meinen Mann kann ich das nicht sagen.

Obmann Dr. Peter Pilz: Ja, dann werden wir das ihn selber fragen. – Haben Sie irgendwelche geschäftlichen Beziehungen mit Herrn Plattner gehabt? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein!) – Haben Sie irgendwelche wirtschaftlichen Tätigkeiten für die Veranstaltungen, die unter dem Titel „Air Power“ stattgefunden haben, durchgeführt? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein!) – Haben Sie zu den Gesellschaften, die „Air Power“ veranstalten, irgendeine Art von wirtschaftlicher Beziehung gehabt? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein!)

Dann noch ein ganz einfacher Punkt: Haftet Ihr Mann nach wie vor für die langfristigen Verbindlichkeiten der Creativ Communication?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Für zwei dezidiert.

Obmann Dr. Peter Pilz: Also er haftet nach wie vor. – Ich lese nur vor aus dem Jahr 2005 – das ist das Letzte, das mir vorliegt –:

Der Kommanditist der Gesellschaft, Herr Erich Wolf, haftet für die langfristigen Verbindlichkeiten persönlich.

Sie sagen jetzt, für zwei haftet er auch heute noch. Können Sie sagen in welcher Höhe sich diese Haftung bewegt?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Das weiß ich jetzt nicht auswendig.

Obmann Dr. Peter Pilz: Sind Sie in der Lage und bereit, auch diese Information dem Ausschuss schriftlich zukommen zu lassen? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!) – Dankeschön, das waren meine Fragen.

Frau Kollegin Fekter, bitte.

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Frau Frühstück-Wolf, habe ich Sie richtig verstanden: Derzeit oder jetzt sage ich einmal in den letzen Jahren hat es keine Nebentätigkeiten Ihres Gatten mehr gegeben, weil er das ja 2000 ruhend gestellt hat. Meine Frage: Sie haben auch gesagt, er habe auch keine Einkommensteuererklärungen abgegeben, weil er keine einkommensteuerpflichtigen Nebeneinkünfte hatte. – Ist das richtig? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!)

Wann war da in etwa die letzte Einkommensteuererklärung, wo es noch Nebeneinkünfte gab? Ungefähr! (Die Auskunftsperson zeigt mit Mimik und Gestik, dass ihr das nicht erinnerlich sei.) – Danke.

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Frau Frühstück-Wolf, können Sie auch ausschließen, dass ein anderer Steuerberater/eine andere Steuerberaterin für Ihren Gatten eine Steuererklärung ausgefertigt, gemacht hat, in diesem besagtem Jahr?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ich kann es nicht ausschließen, aber ich habe eine aufrechte Vollmacht.

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Sie haben eine aufrechte Vollmacht für diesen Fall. – Eine weitere Frage noch: Bei der Befragung durch Kollegin Fekter in einer der vorangegangenen Runden war Thema, dass die Leistung gegenüber Steininger ja nicht mehr erbracht werden müsste in diesem besagten Fall, weil sie ja verjähren würde. – Kollegin Fekter hat gemeint, eine Anzahlung sei geleistet worden, und eine Anzahlung bedinge immer, dass noch weitere Zahlungen folgen, so glaube ich mich zutreffend zu erinnern. (Abg. Dr. Fekter: Lässt vermuten, habe ich gesagt!)

Sie haben daraufhin gesagt, eine Anzahlung könne auch bereits den gesamten Wert der Leistung beinhalten. (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!) Weiters war dann Ihre Aussage: Es gab keinen Vertrag zwischen Ihnen und Steininger, sondern eine mündliche Vereinbarung, und diese mündliche Vereinbarung wird dann jeweils konkretisiert, wenn es so weit ist. (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!)

Kannte noch jemand anderer diese mündliche Vereinbarung, oder nur Steininger und Sie?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nur Steininger und ich. (Abg. Mag. Gaßner: Nur Steininger und Sie kannten diese mündliche Vereinbarung?) Von meiner Seite; ich weiß nicht, mit wem Steininger darüber gesprochen hat.

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Wieso kommen Sie genau auf diesen ominösen Betrag der Anzahlung beziehungsweise wurde der auch vereinbart? Wie hat sich dieser Betrag ergeben?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Dieser Betrag? Also, soweit ich mich erinnere, es war ja kurz nach der Euroumstellung, war das grob 1 Million Schilling. Und dann hat man einen runden Betrag gesagt, und ja ...

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Also einfach ohne jeden Blick auf eine spezielle Leistung.

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ohne Kalkulation.

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Ohne Kalkulation und auch ohne zusätzliche Leistungsvereinbarung. Und seither wurde keine Leistung Ihrerseits für Steininger erbracht?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja. (Abg. Mag. Gaßner: Keine Leistung?) – Keine Leistung!

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Frau Frühstück-Wolf, wenn wir davon ausgehen, wie Sie die Frage des Vorsitzenden beantwortet haben, dass es sich hier nicht um ein Darlehen, sondern um eine Anzahlung für eine zukünftige, noch gar nicht erbrachte Leistung handelt, dann frage ich Sie, warum Sie dann diese Anzahlung nicht unter Passiva lit. e, Rechnungsabgrenzung ausgewiesen haben?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Weil eine Anzahlung als Verbindlichkeit auszuweisen ist.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Wenn eine Anzahlung eine Leistung, sozusagen eine Gegenleistung ist, ist sie nicht als Verbindlichkeit zu betrachten, sondern als Vorauszahlung für eine noch gar nicht erbrachte Leistung; das ist dann ein Aktivtausch. Sie erbringen eine Leistung und die Leistung wird bezahlt: entweder zu einem früheren oder zu einem späteren Zeitpunkt. Dies stellt dann keine Verbindlichkeit dar – es sei denn, es ist in Wahrheit kein Leistungsentgelt, sondern ein Darlehen, ja, ein verdecktes, dann ist es richtig verbucht. Ich glaube, dass Sie es richtig verbucht haben, dass aber die Aussage, die Sie hier tätigen, nicht richtig ist. Wenn Sie aber eine vorweggenommene Leistungsbefriedigung einer Forderung ist, die Sie gegen den Empfänger Ihrer Serviceleistung haben, dann haben Sie diese Zahlung unter den Rechnungsabgrenzungen auszuweisen und nicht unter den Verbindlichkeiten, und Rechnungsabgrenzungen sind aber null Euro ausgewiesen.

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Im Rechnungslegungsgesetz gibt es eigene Positionen für Anzahlungen, erhaltene und geleistete, und das sind entweder Forderungen oder Verbindlichkeiten, solang keine Leistung erbracht ist. (Abg. Mag. Stadler: Das habe ich jetzt akustisch nicht verstanden.) – Entweder Forderungen oder Verbindlichkeiten, so lange keine Leistung erbracht ist.

Abgeordnete Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Nein, nicht jede Anzahlung ist deswegen schon eine Verbindlichkeit, sondern, wenn eine Anzahlung die Befriedigung einer zukünftigen Forderung vorwegnimmt, dann ist sie abzugrenzen unter der Rechnungsabgrenzung.

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ich sehe das anders.

Abgeordnete Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Aha. – Da Sie jetzt offensichtlich Ihre Konzentration wiedergefunden haben, halte ich Ihnen neuerlich vor, dass die Forderungen, für die Ihr Gatte persönlich haftet als Gesellschafter eine untergeordnete Bedeutung haben im Vergleich zu der in den Verbindlichkeiten beinhalteten Zahlung des Herrn Steininger an die Creativ Promotions GmbH & Co KG. Damit ist Ihre Angabe im Anhang zu Ziffer 5 falsch, weil eine Überschuldung vorliegt, weil diese Haftung, wie Sie darstellen, nicht existiert. Der hauptwerthaltige Verbindlichkeitsbetrag ist ein Betrag, für den Ihr Mann keine Haftung trägt, haben Sie hier im Ausschuss ausgesagt. Und dieser Betrag übersteigt die anderen Verbindlichkeiten, für die Ihr Gatte eine persönliche Haftung trägt, bei Weitem, sodass dann die Angabe unter Ziffer 5 im Anhang falsch ist. – Ist das so?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ich kann das nicht beantworten.

Abgeordnete Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Sie können es nicht beantworten oder Sie wollen es nicht beantworten, das ist ein Unterschied, denn wenn Sie es nicht beantworten können ...

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ich kann es nicht beantworten!

Abgeordnete Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Als Steuerberaterin können Sie mir diese simple Frage, ob diese Angabe ... – Verstehen Sie mich? Hier handelt es sich um das Firmenbuch, das mit öffentlicher Glaubwürdigkeit versehen ist. Sie machen hier Angaben, die der Wahrheit entsprechen müssen. (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!) Wenn also diese Angaben wahr sind, und Sie hier eine kontradiktorische Aussage ebenfalls unter Wahrheitspflicht liefern, die im Widerspruch zu dem steht, was hier unter Wahrheitspflicht beim Firmenbuch angemeldet wurde, dann muss eines davon unwahr sein.

Können Sie dem Ausschuss sagen, welche Angabe unwahr ist? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein!) – Das können Sie nicht?!

Obmann Dr. Peter Pilz: Kollege Stadler, um das zu konkretisieren: Geht die Frage in die Richtung – damit wir uns etwas vorstellen können –, entweder haftet Generalmajor Wolf für die Steininger-Anzahlung oder es handelt sich um Konkursverschleierung?

Abgeordnete Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Die zweite Conclusio habe ich nicht gezogen, die erste hat die Frau Zeugin in Abrede gestellt, aber ich bin gerne bereit, diese Frage als meine Frage aufzugreifen. – Die Frage ist in der Konsequenz, ob Sie hier seit Jahren einen Konkurs verschleiern. Wenn die Angaben stimmen, die Sie hier im Ausschuss getätigt haben und die im Widerspruch zu den Angaben stehen, die Sie im Firmenbuch getätigt haben, dann ist entweder eine Haftung Ihres Gatten auch für die Steininger-Forderung vorhanden oder es liegt, wie der Ausschussvorsitzende richtig ausgeführt hat, eine Konkursverschleierung vor.

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ich werde diese Frage nicht beantworten.

Obmann Dr. Peter Pilz: Sie müssen uns dazu nur sagen, auf welchen Verweigerungsgrund Sie sich berufen.

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Auf § 7 Abs. 1 Z 1 und 5.

Obmann Dr. Peter Pilz: Entschuldigung: Das Geschäftsgeheimnis kann es ja wohl nicht sein, denn sollte das das Geheimnis Ihres Geschäftes sein, hätten Sie möglicherweise ein zusätzliches Problem. (Abg. Mag. Stadler: Sicher nicht!)

Es kommt doch, wenn, dann nur § 7 Abs. 1 Z 1 in Frage. Dann ist natürlich die Forderung berechtigt, dass Sie das genauer begründen, also jetzt nicht in der Sache aussagen, aber trotzdem genauer begründen, nämlich insbesondere, ob für Sie oder für einen Angehörigen hier die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung zu befürchten wäre. Das macht einen Unterschied, nicht nur für den Ausschuss, ob für Sie oder einen Angehörigen diese Befürchtung besteht.

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Weil es für mich problematisch ist.

Obmann Dr. Peter Pilz: Es geht mir nicht darum, ob Sie ein Problem haben. Probleme haben viele. Es geht da um den § 7 Z 1, es handelt sich also um die Frage der Selbstbelastung. (Abg. Dr. Fekter: Herr Verfahrensanwalt! Zur Geschäftsordnung! – Obmann Dr. Pilz in Richtung der Abg. Dr. Fekter:) Moment! Bereiten Sie jetzt den Antrag zur Geschäftsordnung vor.

Wir werden inzwischen diese Frage behandeln. Ich möchte nur, dass wir das ganz korrekt machen, und sonst gar nichts. – Ist es richtig, dass Sie sich auf § 7 Z 1 der Verfahrensordnung berufen, und zwar in der Hinsicht, dass Sie befürchten, dass Sie die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung auf sich selbst ziehen würden? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!) – Gut. – Dann ist das, so glaube ich, ein klarer Aussageverweigerungsgrund, und ich gehe davon aus, dass diese Frage nicht beantwortet werden muss. (Abg. Mag. Stadler: Ich habe noch eine Frage!)

Frau Kollegin Fekter, bitte.

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Kollege Stadler frägt hier nach den im Firmenbuch ausgewiesenen Zahlen, Fakten, Angaben. Das heißt, das ist alles öffentlich, schon seit Jahren öffentlich, liegt uns hier vor, und es geht hier konkret um eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechtes. Ich ersuche doch den Verfahrensanwalt, uns hier Auskunft darüber zu erteilen, ob es vom Beweisthema erfasst wird, dass wir die Überschuldung der Firmen der Frau Wolf sozusagen zelebrieren, auch wenn es interessant ist und auch wenn man jetzt sage ich einmal das schlüssig nachvollziehen kann, was Kollege Stadler frägt. Allerdings geht es hier um insolvenzrechtliche Tatbestände oder Dinge, und ich glaube nicht, dass gerade diese konkrete Frage vom Ausschussprüfumfang erfasst ist.

Obmann Dr. Peter Pilz: Frau Kollegin Fekter, wir machen es wie immer, dass wir diesen Zuruf von Ihnen, der kein Geschäftsordnungsantrag war, zur Kenntnis nehmen und jetzt auch kurz behandeln. Ich stelle dazu, bevor Herr Dr. Strasser Stellung nimmt, nur Folgendes fest:

Die Frage, ob Herr Generalmajor persönlich für diese Anzahlung, das heißt für diese Verbindlichkeit haftet, ist für die Beurteilungen nicht nur des Untersuchungsausschusses von allergrößter Relevanz. Die Frage der Überschuldung oder einer möglichen Konkursverschleierung sind nicht die Fragen, die der Untersuchungsausschuss zu behandeln hat. (Abg. Dr. Fekter: Das habe ich gemeint!) Da haben Sie auch vollkommen Recht, aber die Frage, ob hier eine persönliche Haftung von Generalmajor Wolf für die Steininger-Zahlung vorliegt, ist eine, so glaube ich, sehr, sehr wichtige Frage, und ich habe versucht, das gemeinsam mit Kollegen Stadler in diese Richtung zu präzisieren.

Wir haben hier eine begründete Aussageverweigerung in Bezug auf diesen Punkt. Die haben wir zur Kenntnis genommen. – Bitte, Herr Dr. Strasser.

Verfahrensanwalt Dr. Gottfried Strasser: Ich teile die Meinung des Vorsitzenden.

Abgeordnete Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Haben Sie eine Wahrnehmung darüber gehabt, ob sich andere Offiziere im Golfklub Spillern aufhalten, betätigen oder als Gäste auftreten?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein, ich bin sehr selten im Golfklub Spillern.

Abgeordnete Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Haben Sie Kenntnis darüber, ob Ihr Gatte häufiger Militärs einlädt, mit ihm zum Golfklub Spillern zu kommen? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein!)

Obmann Dr. Peter Pilz: Das kleine Wort „Verfahrensökonomie“ zeichnet sich am Horizont ab.

Abgeordnete Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Sind Sie selbst Mitglied im Golfklub Spillern? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!) – Dann haben Sie ein Mitgliedsverzeichnis daheim, nehme ich an. (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein!)

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ist Ihnen die Hortobágy Consulting bekannt, eine ungarische Firma?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein. (Abg. Mag. Kogler: Nicht bekannt?) – Nicht bekannt.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Wäre es Ihnen in Ihrer Tätigkeit möglich gewesen, die Entwicklung und Konzipierung des Marketingkonzepts und die Planung der Umsetzung – für den Fall, dass der Auftrag jemals ausgefüllt hätte werden sollen oder noch wird – alleine bewerkstelligen zu können? Ich beziehe mich auf die Vereinbarung vom 18.12.2002. (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!) – Ohne Hilfe Ihres Mannes? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!)

Letzte Frage: Kennen Sie Herrn Brigadier Knoll? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!) – Herr Brigadier Knoll ist nach eigenen Angaben mit Herrn Steininger befreundet und trifft sich des Öfteren beim Heurigen in Klosterneuburg und so weiter mit ihm.

Können Sie sich an Treffen erinnern, wo Sie, Ihr Mann, Steininger und Knoll zusammengetroffen sind? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein!) – Diese Konstellation hat es nie gegeben?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ich kenne keine.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Sie müssen doch wissen, ob Sie dabei waren. Das ist alles.

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ich war bei solchen Treffen nicht dabei.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Ist Herr Brigadier Knoll Mitglied im Golfklub Spillern?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Brigadier Knoll? (Abg. Mag. Stadler: Ja!) Brigadier Knoll ist nach meinem Wissen kein Golfer.

Obmann Dr. Peter Pilz: Er macht auch einen sehr ungolferischen Eindruck.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Es gibt auch Golfklubs, wo gar nicht so viel Golf gespielt wird.

Obmann Dr. Peter Pilz: Dann habe ich eine allerletzte Frage. Sie haben uns gesagt, dass es sich bei dieser Summe um kein Darlehen, sondern um eine Anzahlung für eine Leistung handelt. Können Sie dem Ausschuss kurz schildern, was wir zu verstehen haben. Ist Herr Steininger an Sie herangetreten und hat Sie um die Entwicklung eines Marketingkonzeptes und Planung der konkreten Umsetzung für den Auftritt auf einschlägigen Luftfahrtveranstaltungen in und außerhalb Österreichs ersucht, wie das auf der Rechnung steht? – Können Sie diesen Vorgang schildern?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ich habe für die Accutronic GmbH Geld gebraucht, wie Herr Rychnovski morgen vermutlich im „NEWS“ berichtet. Herr Steininger und ich haben uns einmal über die Zukunft unterhalten. Er hat gemeint, es würde ihn sehr interessieren, Air-Shows mit einem neuen Konzept zu machen. An das habe ich mich erinnert. Ich habe ihn angerufen und ihn gefragt, ob er mir in der Richtung helfen könnte. Ich könnte ihm dieses Konzept entwickeln.

Obmann Dr. Peter Pilz: Erzählen Sie nur kurz – sonst sind wir ohnehin gleich fertig –, woran da konkret bei dem Konzept gedacht war, nachdem sich die Pensionierung von Herrn Steininger bereits abgezeichnet hat. – Was sollten Sie da konkret entwickeln?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Damals, meiner Meinung nach, nicht.

Obmann Dr. Peter Pilz: Sie sind jedenfalls an Herrn Steininger herangetreten? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!) – Und Sie haben ihm ein Angebot gemacht, damit Sie kurzfristig Geld in einer wirtschaftlichen Notlage bekommen? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!) – Okay.

Haben Sie seit damals, seit der Überweisung jemals wieder mit Herrn Steininger über die Erbringung dieser Leistung gesprochen? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!) – Wann? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Wiederholt!) – In welcher Form? Haben Sie gesagt, ich würde das jetzt gerne machen, oder er hat gesagt, jetzt brauche ich das dringend, denn ich möchte jetzt in Pension eine Air-Show machen? Wie war das?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Es war so, dass ich zu ihm gesagt habe, bitte, sage mir jetzt, was ich für dich machen soll.

Obmann Dr. Peter Pilz: Und was hat er darauf gesagt?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja, ja, ich rühr mich schon.

Obmann Dr. Peter Pilz: Wann war das das letzte Mal?

Anna-Maria Frühstück-Wolf: Das war vor einem Jahr ungefähr.

Obmann Dr. Peter Pilz: Vor einem Jahr haben Sie das letzte Mal darauf gedrängt, den Auftrag erfüllen zu dürfen? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!) – Und Herr Steininger hat darauf gesagt, nein, jetzt nicht? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Ja!) – Okay. Das ist eigentlich alles, was ich dazu wissen möchte.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Nur noch zwei Namen. Sagt Ihnen der Name Frank Petmecky etwas? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein!)

Obmann Dr. Peter Pilz: Welcher Name?

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Frank Petmecky. (Abg. Murauer: Ein Golfspieler?) Nein, das ist kein Golfspieler. Kann sein, dass er Golf spielt. – Dieser Name sagt Ihnen nichts? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein!) – Der Name Dr. Janos Szabo? (Anna-Maria Frühstück-Wolf: Nein!) – Auch nicht. – Danke.

Obmann Dr. Peter Pilz: Gibt es noch weitere Fragen? – Das ist nicht der Fall.

Ich danke Frau Frühstück-Wolf für ihr Erscheinen und ihre Antworten, soweit sie in der Lage war, uns diese Antworten doch in einem relativ großen Umfang zu geben.

Ich erinnere noch einmal an die doppelte Zusage auf Übermittlung von zwei für den Ausschuss durchaus wichtigen Informationen.

Die Befragung ist geschlossen. – Danke.

(Die Auskunftsperson Anna-Maria Frühstück-Wolf verlässt den Sitzungssaal.)