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Österreich und die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union
Zusammengefasst von Martin Rosenkranz für www.airpower.at
Vor allem am Zusammenbruch Jugoslawiens machte die Handlungsunfähigkeit der Union deutlich. Die unkoordinierte Reaktion der Mitgliedstaaten auf die tragische Vorgänge in Jugoslawien zeigte die Schwächen der Strukturen und machte deutlich, dass Europa ohne die USA nicht handlungsfähig ist.
Inzwischen sind die Mitgliedstaaten zur Ansicht gelangt, dass die Union in der Lage sein muss, zu handeln und zu verhindern anstatt lediglich zu reagieren.

Durch den Vertrag von Amsterdam, der am 1. Mai 1999 in Kraft getreten ist, wurden die GASP-Bestimmungen revidiert. Die Artikel 11 bis 28 des Vertrags über die Europäische Union sind jetzt speziell der GASP gewidmet.
Die Ernennung eines Hohen Vertreters für die GASP (eine Neuerung im Vertrag von Amsterdam) in der Person von Javier Solana Madariaga, der dieses Amt seit dem 18. Oktober 1999 bekleidet und für eine Amtszeit von 5 Jahren ernannt ist, ist eine wichtige Entscheidung im Zusammenhang mit einer stärkeren Effizienz und besseren Außenwirkung der Außenpolitik der Union.
Der am 26. Februar 2001 unterzeichnete Vertrag von Nizza, der nach seiner Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten in Kraft trat, enthält neue GASP-Bestimmungen.
Der EU-Sprachgebrauch kennt die Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik auch als "2. Pfeiler".
(erster Pfeiler: Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft mit den Bestimmungen über die Unionsbürgerschaft, die Politiken der Gemeinschaft, die Wirtschafts- und Währungsunion usw. sowie der EGKS-Vertrag und der Euratom-Vertrag;
dritter Pfeiler: Zusammenarbeit der Justiz- und Polizeibehörden in den Bereichen Justiz und Inneres, d. h. Titel VI des Vertrags über die Europäische Union)