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manfred ist immer hier

Anmeldungsdatum: 16.05.2005 Beiträge: 169
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Verfasst am: Fr Apr 13, 2007 17:20:06 Titel: Der ORF sprach vom bezahlten Golfturnier im Waldviertel |
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meinte das EADS da direkt gesponsert hat.
Wenn es so ist darf es bald keine Sportveranstaltungen geben wo irgendwelche Werbung gemacht wird |
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Wulpe ist immer hier

Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 234 Wohnort: Salzburg
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Verfasst am: Sa Apr 14, 2007 09:23:17 Titel: |
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derstandard.at hat folgendes geschrieben: | Das Brisante daran ist, dass Steininger den Betrag unter dem Titel „Golfturnier, Bundesheer, EADS“ verbucht haben soll. Damit sei laut ORF erstmals eine direkte Verbindung der Zahlungen zu EADS in den Akten aufgetaucht. Eine Woche nach dem Turnier wurde der Vertrag zwischen EADS und der Republik Österreich für die 18 Eurofighter unterzeichnet. |
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pg ist immer hier

Anmeldungsdatum: 05.02.2006 Beiträge: 1558
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Verfasst am: Sa Apr 14, 2007 11:39:54 Titel: |
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Ned bös' sein, aber ein Buffet für 80 Leute um 1822 Euro fällt in der (zivilen) Geschäftswelt unter "Bewirtung von Gästen". Der Betrag ist pro Person so geringfügig, dass niemand mit Hausverstand von einer Bestechung ausgehen kann.
Aber gut, wenn Du den inneren Zusammenhang herstellen kannst, wieso das Golfturnier den Ausschlag bei der Typenentscheidung (den übrigens der Ministerrat getroffen hat) gegeben hat, bin ich argumentativ bei Dir.  |
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Wallace1981 Gast
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Verfasst am: Sa Apr 14, 2007 11:57:01 Titel: Nur noch dämlich |
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Das ganze Zeugs was der ORF und diverse Politiker hervorwühlen in Sachen Eurofighter und EADS wie z.B. dieses Golfturnier ist nur noch dämlich und nichts weiter. |
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Foxbat ist immer hier


Anmeldungsdatum: 26.07.2004 Beiträge: 921
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Verfasst am: Sa Apr 14, 2007 12:33:01 Titel: |
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Kasperltheather! Und daß Rapid von EADS gesponsert wird - darüber freut sich der Herr Edlinger, unser so erfolgreicher Ex- Finanzminister der SPÖ ja ganz bestimmt.  |
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Wulpe ist immer hier

Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 234 Wohnort: Salzburg
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Verfasst am: Sa Apr 14, 2007 12:45:43 Titel: |
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pg hat folgendes geschrieben: | Ned bös' sein, aber ein Buffet für 80 Leute um 1822 Euro fällt in der (zivilen) Geschäftswelt unter "Bewirtung von Gästen". Der Betrag ist pro Person so geringfügig, dass niemand mit Hausverstand von einer Bestechung ausgehen kann.
Aber gut, wenn Du den inneren Zusammenhang herstellen kannst, wieso das Golfturnier den Ausschlag bei der Typenentscheidung (den übrigens der Ministerrat getroffen hat) gegeben hat, bin ich argumentativ bei Dir.  |
Ich muß überhaupt keinen Zusammenhang herstellen, ganz im Gegenteil. EADS muß beweisen, daß die diversen Zahlungen Steiningers (mit EADS Geld) nicht geeignet waren, die Auftragsvergabe zu beeinflussen.
Da wünsch´ ich ihnen viel Spaß dabei - Wolf, Rumpold, Luksasek, diverse Veranstaltungen und alles was in den nächsten Wochen noch aufkommen wird.
Zitat: | 1. Von Bieterseite ausdrücklich zugesagt wird, es zu unterlassen, natürlichen oder juristischen Personen, die mittelbar oder unmittelbar an der Auftragsvergabe mitwirken oder auf die Auftragsvergabe Einfluss nehmen können, in Kenntnis dieser Umstände Vorteile iSd Paragrafen 304 StGB anzubieten oder zu gewähren oder darauf hinzuwirken, dass Dritte solchen Personen einen derartigen Vorteil anbieten oder gewähren;
2. Von Bieterseite ausdrücklich zugesagt wird, dafür zu sorgen, dass auch durch sonstige Dritte, welche dem unmittelbaren oder mittelbaren beherrschenden Einfluss eines Bieters unterliegen, kein gemäß Pkt. 1 untersagtes Verhalten gesetzt wird, es sei denn, dass dieses Anbieten oder Gewähren eines Vorteils nachweislich weder im Zusammenhang mit der gegenständlichen Angebotseinholung steht noch geeignet ist, die Auftragsvergabe mittelbar oder unmittelbar zu beeinflussen - wofür der Bieter die Beweislast trägt; |
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pg ist immer hier

Anmeldungsdatum: 05.02.2006 Beiträge: 1558
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Verfasst am: Sa Apr 14, 2007 13:27:39 Titel: @ Wulpe |
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1.) Ich kenn' Verhaltensregeln
2.) Ja, die Vorteilszuwendung muss entweder geeignet sein die Auftragsvergabe zu beeinflussen oder sie muss in Zusammenhang mit der Angebotseinholung stehen. Das hat zwar EF zu beweisen, was aber im Falle des Golfturniers nicht schwerfallen wird (ein Offizier war dabei und der war glaube ich nicht einmal von den LuSK, jede Menge Zivilisten und sonstige Golfclubmitglieder und auch 22,80 Euro sind nicht geeignet irgendjemanden in unserem Kulturkreis mit einer derartigen Entscheidungsrelevanz [die übrigens nicht einmal Wolf hatte-> 1/33] zu bestechen = "nicht geeignet").
3.) Bezugnehmend auf das sogenannte "Darlehen". Hier wird noch nachzuweisen sein, dass dieses überhaupt einen Zusammenhang mit dem Flugzeuggeschäft hat (hier habe ich die gleiche Rechtsmeinung wie Zankl); wenn das von demjenigen der das behauptet nachgewiesen wird (allg. Rechtsgrundsatz), dann kann erst EF in die Beweispflicht genommen werden. (und zwar auch erst dann, falls die Verhaltensregeln überhaupt noch nach Vertragsvergabe Gültigkeit haben sollten -> Rechtsauffassung Funk).
4.) Die sog. "Schmiergeldklausel", der Pkt. 4, ist auch wesentlich:
Hier wird bestimmt, dass das "Rechtsgeschäft" direkt vom Bieter abgeschlossen wird. Steininger ist aber nicht "direkt" EF (bzw. muss hier - allerdings nicht von EF - nachgewiesen werden, dass er eine direkte Handlungsvollmacht zum "bestechen" hatte). Ob das jetzt anwendbar wird, wird sich im Fall Lukasek oder Rapid zeigen.
Soweit meine Rechtsauffassung.
Der Vollständigkeit wegen: Verhaltensregeln |
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